Jahresabschlüsse nicht mehr zwingend vorgeschrieben
Kleinstbetriebe haben künftig weniger Verwaltungsaufwand. Das hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit beschlossen. Aufgrund dieser Entscheidung sind Kleinstbetriebe nicht mehr verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Jetzt muss nur noch der EU-Ministerrat der Entscheidung des Europäischen Parlaments folgen.
Um als Kleinstunternehmen im Sinne der geänderten Richtlinie zu gelten, müssen zwei der nachfolgenden drei Kriterien erfüllt werden: Neben der Höchstzahl von zehn Beschäftigten darf ein Kleinstunternehmen nicht mehr als eine Million Euro Jahresumsatz oder 500 000 Euro Bilanzsumme haben, um von der Ausnahmemöglichkeit zu profitieren. Eine normale Buchführung, die Ein- und Ausgaben belegt, wird aus steuerlichen Gründen natürlich weiterhin notwendig sein.
"Für die deutsche Wirtschaft mit Abertausenden klein- und mittelständischen Betrieben ist dies eine echte Entlastung. Gerade die Mittelständler schaffen Arbeitsplätze, bilden unsere Jugendlichen aus und sind der Innovationsmotor in unserem Land. Die Wirtschaft in Deutschland ist mittelständisch geprägt. Die Richtlinienänderung ist daher eine Erleichterung für mehr als 80 Prozent der deutschen Unternehmen.
Auf die Rechnungslegung für Kleinstbetriebe zu verzichten, geht auf einen Vorschlag der so genannten "Stoiber-Gruppe" zurück, die sich um Bürokratieabbau innerhalb der europäischen Verwaltungsorgane kümmert. "Ich freue mich sehr, dass das Europäische Parlament den Empfehlungen des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber entsprochen hat.", so Angelika Niebler.
Für weitere Informationen:
Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +33 388 17 7390