Manfred Weber (CSU), stellvertretender Vorsitzender der EVP-Fraktion, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

02.03.2010

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ausgewogen. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist von den Verfassungsrichtern für in Ordnung befunden worden. Die verfassungswidrigen Bestimmungen finden sich beim nationalen Vollzug der EU-Richtlinie durch das Bundesgesetz. Jetzt muss Berlin nacharbeiten.

Ein höherer Schutz beim Zugriff auf die gespeicherten Daten ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das Signal aus Karlsruhe muss aber auch für Brüssel Konsequenzen haben. Die bestehende EU-Richlinie muss noch mal auf den Prüfstand. Die Mängel beim Datenzugriff, die die Karlsruher Richter feststellen, müssen auch in der EU-Richtlinie nachgebessert werden. Die zuständige EU-Kommissarin Vivianne Reding sollte hierzu einen neuen Vorschlag einbringen." 

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