Herbert Reul (EVP/CDU): Neue Rechtsgrundlage zu Energie bei EU-Gesetzgebung nutzen

25.02.2010

Kommission und Rat wollen Europaparlament außen vor lassen / Abstimmung zu Berichtspflichten Investitionen Energieinfrastruktur

Bei der EU-Gesetzgebung im Energiebereich muss die neue explizite Rechtsgrundlage aus dem Lisabon-Vertrag angewendet werden. Das hat heute das Europaparlament festgehalten. In einer Entschließung zur neuen EU-Richtlinie zu Investitionen in die Energieinfrastruktur drohen die Abgeordneten mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Wir haben eine neue Rechtsgrundlage eigens zu Energie. Dann sollten wir sie auch nutzen. Wenn das Kommission und Rat nicht einsehen, dann müssen wir es notfalls höchstrichterlich feststellen lassen", sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Industrie und Energie, Herbert Reul (CDU).

Für die überarbeitete EU-Richtlinie fordern die Abgeordneten, dass die Mitgliedstaaten bei Investition in die Energieinfrastruktur auch Angaben zur Lebensdauer und Alterung der Leitungsnetze machen. Die Kommission soll zudem überwachen, wie sich die Maßnahmen auf gegenwärtige und mögliche zukünftige Marktteilnehmer auswirken. "Wir wollen mehr Wettbewerb auch in der Vollzugspraxis des Ausbaus oder der Erneuerung von Energienetzen", so Reul.

Bei der Auswertung der Infrastrukturprojekte will das Europaparlament auch die Koppelstellen zwischen den nationalen Netzen (Interkonnektoren) und die Risiken bei Leitungsverbindungen mit Drittstaaten miteinbeziehen. "Wichtig ist, dass die Energienetze grenzüberschreitend laufen und wir eine stabile Versorgungssicherheit bei Strom- oder Gasimporten haben", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Mit der neuen Rechtsgrundlage des Artikels 194 des Lissabon-Vertrags wird das Europaparlament Mitgesetzgeber bei allen EU-Rechtsakten im Bereich Energie. "Das gilt auch für die vorliegende Überarbeitung der Richtlinie zu Notifizierungspflichten der Mitgliedstaaten bei Investitionen in die Energienetze", so der Vorsitzende des Energie- und Industrieausschusses.

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