Thomas Mann (EVP/CDU): Mutterschutz: 700 Millionen Euro Kostensteigerung?

23.02.2010

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit hat soeben einer europaweiten Verlängerung des Mutterschutzes auf 20 Wochen zugestimmt. Der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EP und Vizepräsident des gleichberechtigt mitentscheidenden Beschäftigungsausschusses, der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, zeigte sich besorgt: "Das Ergebnis kann Deutschland teuer zu stehen kommen! Die Arbeitgeber finanzieren in Deutschland drei Viertel des Mutterschaftsgeldes, rund 1,6 Mrd. Euro jährlich. Eine Ausweitung der Mutterschutzfrist von 14 auf 20 Wochen bei voller Lohnfortzahlung würde eine Steigerung um rund 700 Millionen Euro pro Jahr bedeuten. Die gut gemeinte Verlängerung könnte in Zeiten der Wirtschaftskrise schnell zum Einstellungshindernis werden."

"Das Abstimmungsergebnis vergleicht Äpfel mit Birnen und blendet völlig aus, dass es neben dem Mutterschutz auch die Elternzeit gibt. Während Belgien nur 27 Wochen Kombination aus Mutterschutz und Elternzeit gewährt, sind es in Deutschland 170 Wochen. Im EU-Durchschnitt können rund 92 Wochen beantragt werden. Als "Babyschutz-Europameister" braucht Deutschland eine Ausnahmeregelung, die eine Beibehaltung der 14 Wochen Mutterschutzfrist aufgrund unserer maximal 156 Wochen Elternzeit ermöglicht. Ich hoffe, dass sich das Plenum im März in Straßburg diesen Überlegungen anschließt", unterstrich der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann. 

Der Frauenausschuss hat heute außerdem verlangt, einen Vaterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung von mindestens 2 Wochen einzuführen. Es ist wünschenswert, dass sich der Vater an Familienaufgaben beteiligt. Dieses Ziel wird aber bereits durch einen "Elternurlaub" (in Deutschland die "Elternzeit") abgedeckt, den der Vater auch unmittelbar nach der Geburt des Kindes nehmen kann. Über Regelungen zum Elternurlaub muss im Zusammenhang mit der im Rat bereits zur Entscheidung anstehenden Elternurlaubsrichtlinie debattiert werden - Vaterschaftsurlaub gehört systemisch nicht in die Mutterschutzrichtlinie. Hier ist im Zusammenwirken der europäischen Sozialpartner erst kürzlich eine Novellierung erfolgt, die gerade keine dem Vater zu zahlende Vergütung vorsieht. Bei der Abstimmung im Beschäftigungsausschuss am 27.01.2010 hatte die EVP die Aufnahme einer Väterkomponente in die Mutterschutz-Richtlinie verhindern können.

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