Andreas Schwab (EVP/CDU): EU-Verbraucherrecht: Gezielte Vollharmonisierung Königsweg

23.02.2010

Vereinfachung muss Vorteile für Verbraucher und Unternehmen bringen  / Anhörung mit nationalen Parlamenten im EP-Binnenmarktausschuss

Die Konturen eines künftigen EU-Verbraucherschutzrechts zeichnen sich ab. Heute debattierten Vertreter der nationalen Parlamente mit den Mitgliedern des Binnenmarktausschusses des Europaparlaments in einer Anhörung über die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie.  "Wir brauchen einheitliche Standards in den Kernbereichen. Und dort auf einem hohen Niveau. Das ist besser als der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz der Nivellierung in der Breite. Eine gezielte Vollharmonisierung scheint mir der Königsweg zu sein ", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU).

"Ob es gelingt, einheitliche Standards bei Widerrufs- und Gewährleistungsrechten zu schaffen, werden wir prüfen. Die Verbraucher müssen sich in jedem Fall sicher sein können, dass die Regeln überall in der EU gleich sind. Das bringt besonders für kleine Unternehmen auch neue Marktchancen, die sich nicht immer die teuere Anpassung an die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen leisten können", so Schwab.

Viele  Kleinunternehmen sehen bisher von einem Verkauf in EU-Nachbarländern ab. Die Anpassung der Kaufverträge oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an eine einzige nationale Rechtsordnung innerhalb der EU kann 20.000 Euro kosten. "Das ist vielen Kleinbetrieben nicht zumutbar und eine echte Wachstumsbremse. Und dem Verbraucher entgehen neue Wahlmöglichkeiten, die wirtschaftliche Vielfalt Europas zu nutzen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Für Online-Geschäfte fordert Schwab praxisorientierte Lösungen. "Für den Fernabsatz und Direktvertrieb brauchen wir auch ein Widerrufsrecht für Internetauktionsseiten wie e-bay. Damit die Kosten für die kleinen Unternehmen nicht zu hoch werden, sollte es eine Muster-Widerrufsbelehrung geben, damit die Unternehmen nicht gleich eine Anwaltskanzlei beauftragen müssen."

Die Beratung des Arbeitsdokuments zum Verbraucherrecht beginnt in Kürze. Die Vorlage des Berichtsentwurfs im Binnenmarktauschuss ist für den Juni vorgesehen. "Die Neuordnung und Vereinfachung des Verbraucherrechts ist ein Kerndosssier dieser Legislaturperiode. Es kann und muss ein Motor für mehr Rechtssicherheit und Wachstum sein", so der Berichterstatter des Europaparlaments.

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