Verpflichtende Internetsperren durch ACTA-Abkommen unvorstellbar / Europäisches Parlament muss Abkommen zustimmen
"Das Europäische Parlament muss über den aktuellen Verhandlungsstand zum geplanten Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) besser informiert werden," so der Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im Außenhandelsausschuss des Europäischen Parlaments, Daniel Caspary (CDU). Die bisherige Informationspolitik der EU-Kommission, die das ACTA-Abkommen ("Anti-Counterfeiting Trade Agreement") mit Drittstaaten verhandelt, bezeichnete Caspary als "unzureichend", obwohl das Europäische Parlament dem endgültigen Abkommen zustimmen müsse.
Die heutige Debatte mit Kommissionsvertretern zu ACTA vor dem Außenhandelsausschuss nannte Caspary "enttäuschend". "Auf zahlreiche konkrete Fragen haben die anwesenden Kommissionsvertreter nur vage oder unzureichende Antworten gegeben". Die Mitglieder des Ausschusses erwägen nun, den zuständigen EU-Außenhandelskommissar de Gucht in eine der kommenden Sitzungen einzuladen.
Kritisch äußerte sich Caspary insbesondere über mögliche im Abkommensentwurf enthaltene Internetsperren. Diese dürften den EU-Staaten nicht durch ein internationales Abkommen auferlegt werden: "Eine für die Vertragsstaaten verpflichtende Regelung, nach der Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Internetzugang für einzelne Nutzer sperren können, ist für mich unvorstellbar. Eine Entscheidung über solche umstrittene Maßnahmen muss meiner Meinung nach in den nationalen Parlamenten der 27 Mitgliedsstaaten getroffen werden".
Teilnehmer der noch andauernden ACTA-Verhandlungen sind neben der EU die USA, Kanada, Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko und Marokko. In dem geplanten Abkommen soll ein gemeinsames Vorgehen gegen Produkt- und Markenpiraterie vereinbart werden.
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