Als "überzeugten Europäer, der in einer effizienten Betrugsbekämpfung die beste Werbung für die EU bei den Bürgern sah", würdigte die Berichterstatterin für das Amt für Betrugsbekämpfung OLAF im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle (CDU) den am Wochenende nach schwerer Krankheit verstorbenen Generaldirektor des Amts für Betrugsbekämpfung OLAF, Franz Hermann Brüner. "Brüner hat das Amt seit seiner Gründung 1999 geleitet, es in schwierigem Umfeld konsolidiert und die Betrugsbekämpfung international zu einem Markenzeichen der EU und einem Vorbild für andere internationale Organisationen gemacht", so Gräßle. Vor allem in Rumänien und Bulgarien habe Brüner beim Aufbau von Einrichtungen zur Betrugsbekämpfung wichtige Amtshilfe geleistet und die EU-Gelder dort einsatzfähig gemacht. Sein größter Erfolg war die Einigung mit den Zigarettenkonzernen, die dem EU-Haushalt und den Mitgliedstaaten rund 2 Milliarden Euro an Einnahmen gebracht habe.
"Der Tod Brüners ist ein schwerer Schlag für die Betrugsbekämpfung in der EU sowie das Amt für Betrugsbekämpfung und trifft es in einem schwierigen Moment, in dem die Kommission das OLAF externalisieren und agenturähnlich umgestalten will", so Gräßle.
Der Tod des Generaldirektors bringt das Amt in eine schwierige Lage, weil allein der Generaldirektor nach der seit zehn Jahren unveränderten Rechtsgrundlage Handlungsvollmacht hat und in einem interinstitutionellen Auswahlverfahren ernannt wird. "Leider weigert sich die Kommission trotz permanenter Aufforderung des Parlaments seit 14 Monaten, die Rechtsgrundlage für das OLAF zu überarbeiten und treibt stattdessen Pläne voran, das OLAF zu externalisieren und damit zu schwächen," sagte Gräßle.
Das ausschließliche Recht des Generaldirektors ist es, Untersuchungen zu eröffnen und Untersuchungsergebnisse an die nationalen Justizbehörden weiter zu leiten, da er gegenüber den Verfahrensbeteiligten eine besondere Verantwortung trägt. "Wer das Amt jetzt nicht lahmlegen und keinen Stillstand in der Betrugsbekämpfung will, muss jetzt schnell eine rechtlich einwandfreie Stellvertreterlösung erarbeiten", fordert Gräßle. Sie verlangt von der Kommission eine interinstitutionelle Vereinbarung mit Rat und Parlament über eine Stellvertretung für die Übergangszeit und eine schnelle Ausschreibung der Stelle. "Für das Parlament ist klar, dass die besonderen Aufgaben und die Verantwortung des OLAF-Generaldirektors in den Verfahren vom Profil her wieder einen Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin oder Richter/in erfordern. "Das Parlament wird nicht zulassen, dass die Kommission das OLAF durch den Tod des Generaldirektors personell oder strukturell durch eine Externalisierung schwächt", so Gräßle.
In der neuen Kommission soll der litauischen Kommissarskandidat Semeta für OLAF zuständig sein. Seine Anhörung findet am Dienstagmorgen um 9 Uhr statt.
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