Werner Langen (EVP/CDU): Gehälter EU-Beamte: Rechtsgrundlage ändern

08.01.2010

Aktuelle Regelung überholt / Widerspruch zur wirtschaftlichen Entwicklung / Kommission soll Vorschlag für Reform der Gehaltsanpassung vorlegen

Die geltende Regelung zur nachträglichen Anpassung der Bezüge von EU-Beamten muss geändert werden. Das fordert der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen.  "Das jetzige System ist überholt und nach der Erweiterung auf 27 EU-Mitgliedstaaten kaum noch verantwortbar. Es steht im eklatanten Widerspruch zur aktuellen Wirtschafts- und Haushaltslage in der EU und zum Ziel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

"Die jetzige Regelung ist zu kompliziert, zu intransparent und lehnt sich an das frühere gescheiterte italienische System der 'Scala Mobile' an, die eine nachträgliche Lohnanpassung an die Inflationsrate vorsieht. Mit einer solchen Berechnungsmethode für Lohnerhöhungen hat sich die EU eine Regelung geschaffen, die auf gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Entwicklungen nicht zu reagieren braucht",  so Langen.

"Durch das neue Abgeordnetenstatut und das im vergangenen August in Kraft getretene Assistentenstatut unterliegen nun de facto alle EU-Institutionen diesem 'Erhöhungsmechanismus'. Lediglich 33 von 370 wiedergewählten EU-Abgeordneten haben sich zu Beginn der Legislaturperiode für die Beibehaltung des bisherigen nationalen Abgeordnetenrechts entschieden, darunter auch zehn deutsche Abgeordnete. Wenn die Kommission nun vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung des Rates klagt,  dann wird deutlich, wie dringend eine Änderung der Rechtsgrundlage ist", sagte der Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten.

"Die EU-Regierungen hatten vor Weihnachten beschlossen, statt der errechneten 3,7 Prozent die ohnehin vergleichsweise hohen EU-Gehälter nur um 1,85 Prozent nachträglich zu erhöhen. Die Forderung von Kommissionspräsident Barroso, das Parlament möge der Klage der Kommission vor dem EuGH beitreten, ist nur dann verantwortbar, wenn das Parlament gleichzeitig von der Kommission einen Vorschlag für eine baldige Änderung der Rechtsgrundlage fordert und durchsetzen kann. Ich gehe davon aus, dass der Rechtsausschuss des Parlaments nur unter dieser Voraussetzung ein positives Votum in dieser Frage abgeben wird."

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