Werner Langen (EVP/CDU): EU darf nicht in Kirchenfragen eingreifen

17.12.2009

Abstimmung über Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verschoben

Die Europäische Union hat keine Kompetenz in Fragen des Kirchenstatus, und darf deshalb auch nicht in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet eingreifen. Dies erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, nach der heute erfolgten Verschiebung der Abstimmung über eine Resolution zu der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Aufstellen von Kruzifixen in italienischen Schulen. Mit der Verschiebung soll die rechtliche Zulässigkeit der Resolution geprüft werden.

"Ich bedauere die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das Aufstellen von Kruzifixen in italienischen Schulen. Trotzdem darf dies nicht über die Hintertür dazu führen, dass die EU in diesem Bereich eine Kompetenz erlangen könnte", so Langen.

"Zum einen ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keine Institution der Europäischen Union. Deshalb sollte diese Entscheidung nicht auf EU-Ebene gehievt werden. Zum anderen ist Artikel 17 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eindeutig: die Europäische Union muss den besonderen Status der Kirchen in den Mitgliedstaaten achten und darf ihn nicht beeinträchtigen. Deshalb dürfen Fragen der Kirche und des Glaubens auch nicht unter dem Licht des Subsidiaritätsprinzips erörtert werden, denn dies würde bedeuten, dass die Europäische Union eventuell doch eines Tages eine Zuständigkeit in diesen Fragen bekommen könnte".

Ursprünglich sollte das Europäische Parlament heute über eine Entschliessung zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte abstimmen. Dieser hatte am 3. November 2009 Italien für das Aufstellen von Kruzifixen in Schulen verurteilt.

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