Haushaltskonsolidierung nach Finanzkrise alternativlos / Politische Spielräume zurückgewinnen / Stabilitätspakt behält segensreiche Wirkung
Die Einleitung eines Defizitverfahrens gegen Deutschland und acht weitere EU-Länder ist richtig und notwendig. Das sagte der Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten im Europaparlament, Werner Langen (CDU). "Auch wenn es manche schon vergessen haben, wir haben Obergrenzen für das Haushaltsdefizit und den Gesamtschuldenstand. Auch in Krisenzeiten kann es keine Verschuldung nach Belieben geben", so Langen.
Die EU-Finanzminister hatten gestern einen Vorschlag der Kommission im
Grundsatz gebilligt, gegen Deutschland, Belgien, Italien, die
Niederlande, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und die
Tschechische Republik ein Verfahren wegen übermäßiger Haushaltsdefizite
einzuleiten. Fünf weitere Länder, darunter Frankreich und Spanien, sind
bereits Gegenstand eines solchen Verfahrens. Deutschland muss ab 2011
sein Defizit um mindestens 0,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) senken. Bis 2013 soll Berlin seine Neuverschuldung wieder unter
drei Prozent des BIP drücken.
"Die besonderen Herausforderungen der Finanzkrise haben die Defizite
hochschnellen lassen. Jetzt müssen sie kontinuierlich wieder
zurückgeführt werden. Es geht dabei schlicht darum, dass die Politik
wieder Handlungsspielraum gewinnt und der Euro auch künftig stabil
bleibt. Die Gesamtverschuldungsgrenze des Stabilitätspaktes von 60
Prozent des BIP ist da ein segensreiches Limit, das jetzt wieder
ernsthaft in den Blick genommen werden muss", sagte der
CDU-Europaabgeordnete.
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