In EU-Arbeitszeitrichtlinie verankern / Bundesverfassungsgericht stärkt Sonntagsschutz in Deutschland / Anfrage an EU-Kommission
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagschutz sollte auch in EU-Recht gegossen werden. Das fordert der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales im Europaparlament, Thomas Mann (CDU). "Die EU-Kommission hält eine Festschreibung des Sonntags als regelmäßigen wöchentlichen Ruhetag in der EU-Arbeitszeitrichtline für möglich. Es muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Sonntag aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gegenüber jedem anderen Wochentag vorzuziehen ist", so Mann.
Die Karlsruher Richter urteilten heute, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht bestehen bleiben kann und haben damit den Sonntagsschutz in Deutschland gestärkt. Mann verweist auf wissenschaftliche Studien, die die besondere Schutzwürdigkeit des Sonntags belegen und hat eine Anfrage an die EU-Kommission gerichtet.
"Studien aus den Jahren 2003, 2007 und 2009 haben diesen Nachweis bereits erbracht. Am 10. November 2009 habe ich die EU-Kommission im Rahmen einer offiziellen Anfrage aufgefordert, im Hinblick auf diese Forschungsergebnisse den Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreien Tag festzuschreiben, wie dies in der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 der Fall war. Der Sonntag ist gemäß der EU-Jugendarbeitsschutzrichtlinie der wöchentliche Ruhetag für Kinder und Heranwachsende. Er sollte auch für Erwachsene grundsätzlich arbeitsfrei sein, damit Eltern und Kinder die für die Erziehung notwendige Zeit miteinander verbringen können", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Für den Fall, dass die Kommission eine weitere Vertiefung der bereits existierenden Forschungsergebnisse für notwendig erachtet, habe ich vorgeschlagen, eine eigene Studie zu den Auswirkungen der Sonntagsarbeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Auftrag zu geben", so Mann.
Schriftliche Stellungnahme der EU-Kommission zur Anfrage E-6674/08 vom 16. Dezember 2008
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