Hans-Gert Pöttering (CDU), früherer Präsident des Europäischen Parlaments (2007-2009), zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon:

30.11.2009

"Der Vertrag von Lissabon ist ein großer Erfolg. Neun Jahre, seit dem Vertrag von Nizza, der im Dezember 2000 beschlossen wurde, haben wir an der Reform der Europäischen Union gearbeitet. Neben den institutionellen Fragen, das Europäische Parlament ist jetzt in nahezu allen Bereichen europäischer Gesetzgebung gleichberechtigt mit dem Ministerrat, ist der Vertrag von Lissabon im Hinblick auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein großer Fortschritt.

In der Charta der Grundrechte, die Bestandteil des Vertrages ist, werden erstmals im Recht der Europäischen Union Bürgerrechte definiert. Diese Rechte binden die Institutionen der EU gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Der Kern ist die Würde des Menschen, die Person mit Verantwortung für sich selbst und die Gemeinschaft. Die Würde älterer Menschen und das Wohlergehen der Kinder werden ausdrücklich als Werte anerkannt.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften werden in ihrer Bedeutung hervorgehoben. Erstmalig im europäischen Recht wird die kommunale Selbstverwaltung anerkannt, was für die Kompetenzabgrenzung, für das Handeln, beziehungsweise Nichthandeln der Europäischen Union von großer Bedeutung ist.

Mit der Grundrechtecharta als Teil des Lissabonner Vertrages definiert sich die Europäische Union auch rechtlich als Wertegemeinschaft. Diese Wertegemeinschaft gründet sich auf die Würde des Menschen und die Menschenrechte, die Demokratie und das Recht, den Frieden und die Freiheit sowie die Prinzipien Solidarität und Subsidiarität. Damit hat die Europäische Union mit ihren nahezu 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in 27 Ländern eine gute Grundlage für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert."

Für weitere Informationen:
Dr. Hans-Gert Pöttering, MdEP, Tel.: +32 - 2 - 284 57 69
EVP-Pressestelle, Lasse Böhm, Tel.: +32 484 656 897