Mitgliedstaaten sind selbst zuständig für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Nichtrauchern
"Die konkrete Regelung des Nichtraucherschutzes bleibt Sache der Mitgliedstaaten. Es handelt sich um reine Spekulationen, dass Europa in diesem Punkt seine Kompetenzen überschreiten würde", unterstrich Werner Langen, Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, heute nach den Abstimmungen.
"Damit bleibt es in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten, eine Rauchergesetzgebung zu erlassen. Auf Antrag der Christdemokraten im Europäischen Parlament wurde eine entsprechende Forderung aus der Resolution abgelehnt, die die Kommission auffordert, bis 2011 eine europäische Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz vorzulegen", erklärt Langen.
"Einige Mitgliedstaaten haben allerdings weitgehende Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauch ergriffen, wobei es in den meisten EU-Ländern keine umfassende Regelung für rauchfreie Umgebungen gibt", so der Europaabgeordnete.
"In Italien zum Beispiel gibt es viel weitergehende Schutzregelungen als in Deutschland, wo es insbesondere gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Umsetzung der deutschen Rauchergesetzgebung gibt", so Langen.
"Es wird keine europäische Richtlinie zum Nichtraucherschutz geben. Damit werden die Kompetenzen in diesem wichtigen Feld bei den Mitgliedstaaten belassen. Gleichzeitig muss der Schutz der Kinder, Jugendlichen und Nichtraucher deutlich verbessert werden", fordert Langen.
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