Anja Weisgerber (EVP/CSU): Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche besonders wichtig

26.11.2009

EU-Regelung zum Arbeitnehmerschutz wäre lückenhaft / Mitgliedstaaten sind zuständig / Empfehlungen an die EU-Gesundheitsminister

Das Europäische Parlament will mehr Nichtraucherschutz in Europa. Die Abgeordneten appellierten heute an die EU-Gesundheitsminister, sich für mehr Nichtraucherschutz einzusetzen, betonten aber die Zuständigkeit der nationalen Ebene. "Nichtraucherschutz hat für mich oberste Priorität. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen vor den negativen Folgen des Tabakqualms geschützt werden. Eine EU-Regelung brächte aber für diesen Bereich keine Verbesserung”, sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber heute nach der Abstimmung.

Weisgerber verwies auf die sehr eingeschränkte Zuständigkeit der EU in Fragen der Gesundheitspolitik: "Die Kompetenz für die Gesundheitspolitik liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Deswegen sollte man vor Ort entscheiden, welche Regelungen zum Nichtraucher erlassen werden. Es leuchtet nicht ein, warum der Nichtraucherschutz in Lappland und Andalusien in jedem Detail einheitlich von Brüssel aus vorgeschrieben werden muss. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU Gruppe heute erfolgreich Forderungen nach EU-weit einheitliche Regelungen verhindert. Die Mitgliedstaaten sind für die Gesundheitspolitik und damit auch für den Nichtraucherschutz verantwortlich", so die CSU-Europaabgeordnete.

Die Gesundheitsminister der Europäischen Union beraten am 1. Dezember über Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Frage, wie der Schutz von Nichtrauchern werden kann. Dabei handelt es sich um keine Gesetzesvorschläge, sondern um unverbindliche Empfehlungen. Das Europäische Parlament hat heute im Vorfeld des Ratstreffens in der kommenden Woche den Gesundheitsministern in Form einer Entschließung Forderungen und Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

Weisgerber verwies zudem auf einen weiteren Vorteil der Mitgliedstaaten: "Die Europäische Union hätte nur die Möglichkeit über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Nichtraucherschutzvorschriften zu erlassen. Die besonders schutzbedürftige Gruppe von Kindern und Jugendlichen wären davon z. B. nicht erfasst, da sie keine Arbeitsnehmer sind. Daher würden europäische Vorschriften zu kurz greifen und ausgerechnet bei der Personengruppe versagen, die besonders an den Folgen des Passivrauchens zu leiden hat."

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