Herbert Reul (EVP/CDU): EU-Reifenkennzeichnung: Transparenz und Wahlmöglichkeit

25.11.2009

Angaben zu Rollwiderstand, Nassbremsen und Abrollgeräusch / Etikett auf Reifen oder Rechnung  / Europaparlament verabschiedet neue EU-Verordnung

Künftig gibt es für Neureifen in der EU eine Etikettierung. Sie muss Angaben zum Rollwiderstand, zum Nässebremsverhalten und zum Abrollgeräusch enthalten. Das Europäische Parlament verabschiedete heute in Straßburg die neue EU-Verordnung, die für Neureifen ab dem Produktionsdatum Juli 2012 gilt. "Das bringt mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher. Künftig kann man die Reifen direkt vergleichen, ohne aufwendige Testberichte studieren zu müssen", sagte der Vorsitzende des Industrieausschusses des Europaparlaments, Herbert Reul (CDU).

Reifen für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und LKW erhalten ab Produktionsdatum 01.Juli 2012  verbindlich drei Kennzeichnungen: Rollwiderstand, Bremsverhalten bei Nässe und zum Abrollgeräusch. Die Kennzeichnungen können entweder am Reifen selbst oder als Etikett und Ausdruck auf der Rechnung angebracht sein. Der Rollwiderstand wird entsprechend der von Haushaltsgeräten bekannten Effizienzklassen A-G angegeben. Die Klassifizierung des Nassbremsens erfolgt ebenfalls in A-G. Das Abrollgeräusch wird in Dezibel und zusätzlich mittels eines Logos ausgewiesen. Dabei gibt es  drei verschiedene Abstufungen  und ein Extra-Label  "low noise" für besonders leise Reifen.

"Künftig kann man auf einen Blick erkennen, welcher Reifen besonders spritsparend, sicher oder leise ist. Das fördert auch die Innovationsfreudigkeit der Hersteller. Gut ist, dass unnötiger Aufwand bei der Umsetzung des neuen Labels vermieden wurde. Statt eines Einbackens der Kennzeichnung in die Reifenflanke, wie von der Kommission vorgeschlagen, darf es nun ein Aufkleber und der Aufdruck auf der Rechnung sein. Das war uns als Parlament wichtig und hält die Mehrkosten in sehr engen Grenzen", so der CDU-Europaabgeordnete.

Die neue EU-Verordnung, die ab 1. November 2012 gilt, muss nun noch von den Mitgliedstaaten (Rat) verabschiedet werden. Das gilt als Formsache, da sich Parlament und Rat bereits über die neuen Regeln geeinigt hatten.

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