Nach dem Abschluss des Haushaltsverfahrens im Dezember stehen weitere Beschlüsse zur Haushaltspolitik der nächsten Jahre auf der Tagesordnung. Nach Artikel 4 & 5 der "Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung" (IIV) muss diese Vereinbarung im Einvernehmen zwischen Kommission, Rat und Parlament bei einer Vertragsänderung angepasst werden. So wird der mehrjährige Finanzrahmen vom Rat einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) mit absoluter Mehrheit beschlossen. Einige Teile der bestehenden IIV werden in die anzupassende Haushaltsordnung auf der Grundlage der Mitentscheidung des EP überführt. Die bestehende IIV wird erneuert und ergänzt werden müssen.
"Zu einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle gehört auch die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde über das Budget des EAD", so der CDU-Europaabgeordnete Reimer Böge, Mitglied im Haushaltsausschuss. Dazu müsse der EAD als eigenständige Dienststelle in organisatorischer und haushaltstechnischer Hinsicht in die Verwaltungsstruktur der Kommission eingegliedert werden. "Nur so kann eine vollständige Transparenz gewährleistet werden" erklärte Böge. Weiter betont Böge, dass bei Vertragsänderungen, also auch bei der Errichtung des EAD, eine Anpassung der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung einvernehmlich vorzunehmen ist. "Der Grundsatz der Aufgliederung der operativen Ausgaben und der Verwaltungsausgaben sollte streng beachtet werden. Bezüglich der künftigen Vorschläge der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung und des Beamtenstatuts muss eine Einigung mit dem Parlament gefunden werden. Dies gilt auch für die notwendige Neuverhandlung des gesamten Kapitels über die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in der IIV.
"Der Hohe Vertreter, der gleichzeitig Vizepräsident der EU-Kommission sein wird, ist damit aufgefordert, einen Vorschlag für einen Beschluss über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD auszuarbeiten. Diesen Vorschlag wird das EP dann auch auf die finanziellen Aspekte im Rahmen des Haushaltsverfahrens prüfen. Bei allen Fragen empfiehlt es sich, frühzeitig eine politische Einigung mit dem Europäschen Parlament herbeizuführen, um zu vermeiden, dass nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon aufgrund politischer Kontroversen über die Ausgestaltung des EAD wertvolle Zeit verloren geht."
Das Kapitel zur Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird komplett neu verhandelt werden müssen. Dabei spielt nicht nur der Vorschlag des Hohen Beauftragten zum Europäischen Auswärtigen Dienst und die damit einhergehende Stellungnahme des EP eine Rolle. Dazu gehört auch die Verständigung über den angepassten Finanzrahmen einschließlich der Bestimmungen zum reibungslosen Ablauf der Haushaltsverfahren und der Garantie der Parlamentsrechte als Teil der Haushaltsbehörde.
Bei den Verhandlungen über die Aufteilung der Zuständigkeiten des Auswärtigen Dienstes und der Kommission geht es auch um die Zukunft der außenpolitischen Programme wie z.B. dem Entwicklungsinstrument (DCI), dem Nachbarschafts- und Partnerinstrument, dem Stabilitätsinstrument, dem Instrument für Demokratie und Menschenrechte usw. Es handelt sich schon jetzt um Programme die mehrheitlich in der Mitentscheidung des EP liegen. Daraus folgt, dass gegebenenfalls über diese Inhalte und Zuständigkeiten neu verhandelt werden muss.
Kommission und Rat und der Hohe Beauftragte können nicht im Alleingang die inhaltlichen, organisatorischen und Fragen ohne Mitwirkung und Mitentscheidung des EP klären.
Weitere Informationen:
Büro Reimer Böge, MdEP, Tel: +32 2 28 47326