Im Hinblick auf die anstehende Haushaltskonzertierung am 18. November und im Interesse von Rechtssicherheit im Haushaltsverfahren nach Inkrafttreten des Lissabonvertrages stimmte das Plenum heute einen Initiativbericht des Haushaltsausschusses ab, der die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments (EP) zu Übergangsvereinbarungen festlegt.
"Wir müssen uns mit Rat und Kommission auf Leitlinien einigen, die es uns ermöglichen, erstens den Haushalt, insbesondere der Mittelübertragungen, aufzustellen, zweitens Nachtragshaushalte anzunehmen und drittens effizient miteinander zu arbeiten, um einen einfachen Ablauf des Haushaltsverfahrens 2010 zu gewährleisten", so der CDU-Haushaltsexperte Reimer Böge.
Wie Böge weiter mitteilt komme es entscheidend darauf an, bei den Vereinbarungen zur Umsetzung des Vertrages sehr genau das "Kleingedruckte" zu beachten, um die Parlamentsrechte zu wahren. Zu Beginn des Jahres 2010 erwarte man konkrete Vorschläge der Kommission zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (mehrjähriger Finanzrahmen) um dem neuen Vertrag Rechnung zu tragen. Die von der Kommission Ende 2009 vorzulegende Bewertung zur Funktionsweise der bestehenden Vereinbarungen (IIV) müsse zeitlich, technisch und inhaltlich in die Vorschläge integriert werden.
Weiter fordert Reimer Böge die Kommission auf, möglichst bald geeignete Vorschläge für den Erlass einer Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens und die Anpassung der Haushaltsordnung vorzulegen. Böge betont, dass diese Vorschläge ein einheitliches politisches Paket bilden und gemeinsam vorgelegt und behandelt werden sollten. Außerdem fordert er nachdrücklich, dass in diesen Vorschlägen die vom Parlament in seiner Entschließung zu den finanziellen Aspekten des Lissabonvertrages und zur Halbzeitüberprüfung erhobenen Forderungen berücksichtigt werden (Entschliessung vom 25. März 2009).
"Das Gesamtpaket für die Verhandlungen, bestehend zum Beispiel aus den technischen Anpassungen und politischen Ergänzungen wie dem Europäischen Auswärtigen Dienst und weiteren neuen Aufgaben in einer neuen IIV und einer Revision der Finanzordnung darf nur als Ganzes verhandelt werden. Wir sind zu zügigen Verhandlungen bereit, lassen uns aber auch nicht unter Zeitdruck setzen", so Böge abschließend.
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