Strenge Auflagen für Sperrung Internet-Zugang / Europaparlament und Rat einigen sich auf neue EU-Gesetzgebung
Nach monatelangen Nachverhandlungen ist der neue EU-Rechtsrahmen für die Telekommunikation nun unter Dach und Fach. Vergangene Nacht einigten sich Vertreter von Europaparlament und Rat über die neuen Standards. Bis zuletzt strittig war die Frage, unter welchen Bedingungen der Zugang zum Internet gesperrt werden darf. "Die Kuh ist vom Eis. Wir haben die persönliche Freiheit und die Unverletzlichkeit der Privatsphäre sehr hoch gewichtet. Jede Einschränkung des Internet-Zugangs muss auf dem Rechtsweg überprüft werden können. Insgesamt ist die heutige Einigung ein Aufbruch für die Telekommunikationswirtschaft und ein Durchbruch für die Bürgerrechte", sagte der Vorsitzende des Industrieausschusses des Europaparlaments, Herbert Reul (CDU).
Die Einigung sieht nun vor, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der Zugang eingeschränkt werden kann. Entsprechende Maßnahmen können die Mitgliedstaaten beschließen. Dabei müssen rechtsstaatliche Standards und Verfahren wie die Unschuldsvermutung und der Rechtsweg eingehalten werden. So muss der Internetnutzer vorher angehört werden. Eine Entscheidung kann der Betroffene dann vor dem zuständigen nationalen Gericht anfechten. "Das Urheberrecht ist ein hohes Gut. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit aber genauso. Für uns Europaparlamentarier war wichtig, dass es keine ungerechtfertigten und nicht-überprüfbaren Entscheidungen geben wird", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Der neue EU-Rechtsrahmen für die Telekommunikation soll Investitionen in Breitbandnetze erleichtern. Die Zusammenarbeit der nationalen Regulierer wird verstärkt. Der Wechsel des Anbieters soll für die Verbraucher erleichtert und innerhalb eines Werktages vollzogen werden. Die Kunden werden dabei ihre Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen können (Rufnummernportabilität).
Durch ein ablehnendes Votum des Europaparlaments im Mai war eine weitere Verhandlungsrunde notwendig geworden. Nach Zustimmung des Plenum und der Mitgliedstaaten könnte der neue EU-Rechtsrahmen noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
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