Im Rahmen einer Anhörung vor dem Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich der Berichterstatter für die Verbraucherrichtlinie, Andreas Schwab, für ein intensiveres Nachdenken über das von der EU-Kommission verfolgte Ziel einer Vollharmonisierung des Verbraucherrechts in der Europäischen Union ausgesprochen.
"Der in der Anhörung vom Binnenmarktausschuss diskutierte Richtlinienentwurf lässt derzeit das Verhältnis zwischen dem Verbraucherrecht und dem allgemeinen Vertragsrecht noch offen", so der CDU-Europaabgeordnete weiter.
Nach dem derzeitigen Stand des Richtlinientexts könne vor einer verlässlichen Vollharmonisierung der Verbraucherrechte jedoch nicht die Rede sein. Allenfalls könne man derzeit von einer sektoralen Harmonisierung auf einigen Teilgebieten sprechen. Insbesondere sei unklar, wie eine Vollharmonisierung erreicht werden solle, wenn die Kommission einen Ansatz anstrebe, der das bereits existierende allgemeine Vertragsrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten letztlich unberührt lasse. "Für grenzüberschreitende Geschäfte wird die bestehende Rechtsunsicherheit auf diese Weise jedenfalls nicht beseitigt", so Schwab weiter.
"Wir sind als Europäisches Parlament deshalb hier gefordert, für eine kohärente Lösung zu sorgen, die sowohl der Verkäufer- als auch der Verbraucherseite gerecht wird", stellte der EVP-Binnenmarktpolitiker fest. Insgesamt sei es wichtig, dass Kommission, Rat und Parlament bei diesem Thema eng zusammenarbeiten, um in den nächsten Monaten einen für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen ausbalancierten Richtlinientext zu entwickeln, der den europäischen Binnenmarkt wirklich voranbringt.
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