Thomas Mann (EVP/CDU) und Martin Kastler (EVP/CSU): Keine EU-Regelung für Selbstständige im Transportgewerbe

30.09.2009

Streit um Einbezug in Arbeitszeitrichtlinie / Scheinselbstständigkeit bekämpfen / Sozialausschuss des Europaparlaments für Ausnahme von Selbständigen

Für selbstständige Kraftfahrer soll es keine EU-Regelung zu den Arbeitszeiten geben. Das hat gestern Abend der Sozialausschuss des Europaparlaments (EP) beschlossen, der damit im Grundsatz dem Vorschlag der Kommission folgt und diesen nun noch einmal im Detail beraten wird. "Wir haben ein Einfallstor für EU-Regelungen für Selbstständige verhindert. Entscheidend ist, dass wir die Scheinselbstständigkeit besser bekämpfen", sagten die Europaabgeordneten Thomas Mann (CDU) und Martin Kastler (CSU).

Mit einer knappen Mehrheit unter Führung der EVP-Fraktion lehnte der Ausschuss einen Antrag von Sozialdemokraten und Grünen ab. "Hätte sich diese Forderung durchgesetzt, wären selbstständige Kraftfahrer noch 2009 in die Arbeitszeit-Richtlinie einbezogen worden. Damit wäre ein Präzedenzfall für alle Selbstständigen in der EU entstanden. Jetzt muss verankert werden, dass Selbstständige im Transportwesen nicht anders zu behandeln sind als Selbstständige in anderen Wirtschaftssektoren. Ihre Arbeitszeit zu regulieren, würden den Wettbewerb verzerren", sagte Thomas Mann, der stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses ist.

Martin Kastler warnte seine Fraktion vor zu viel Siegesstimmung: "Diese Abstimmung ist nur ein Etappensieg. Jetzt müssen wir zeigen, dass wir für die weiteren Beratungen im Ausschuss und das Votum im Plenum bürgerliche Mehrheiten im Interesse der unternehmerischen Selbstbestimmung unserer selbstständigen Transportunternehmer organisieren können."

Die beiden Unionsabgeordneten unterstrichen, dass Sicherheitsbedenken nicht als Rechtfertigung für einen Einbezug von selbstständigen Kraftfahrern in die EU-Arbeitszeitrichtlinie gelten können: "Für die Straßenverkehrssicherheit gibt es ja bereits EU-Standards. Seit dem 11. April 2007 gelten in Deutschland neue EU-Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten. Alle Fahrer - selbstständige wie angestellte - müssen innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einhalten. Außerdem wurden digitale Tachographen eingeführt", so Mann und Kastler.

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