Neue Leitlinien für staatliche Beihilfen beim Netzausbau / Ländlicher Raum kann profitieren
Für den Ausbau schneller Breitbandnetze im ländlichen Raum gibt es jetzt bessere Rahmenbedingungen. Die Europäische Kommission veröffentlichte heute so genannte Leitlinien, welche die Bedingungen formulieren nach denen staatliche Beihilfen für den Netzausbau gewährt werden können. "In Regionen, in denen es noch keine schnellen Netze gibt, darf der Staat Geld in die Hand nehmen und den Ausbau fördern. Das kann die Attraktivität des ländlichen Raums enorm verbessern", sagte die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler.
Die Kommission unterteilt die Beihilfevoraussetzungen in drei Bereiche.
In so genannten "schwarzen" Regionen gibt es Breitbandnetze und
Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern, so dass keine staatlichen
Beihilfen zulässig sind. In "grauen" Gebieten gibt es nur einen
Anbieter und Fördergelder der öffentlichen Hand sind nur unter
bestimmten Voraussetzungen zulässig. In "weißen" Bereichen gibt es noch
keine Breitbandnetze. Dort sollen staatliche Beihilfen zum Ausbau der
Netzinfrastruktur ohne Vorbedingungen zulässig sein.
"Mit diesem Schritt schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir
verbessern gleichermaßen die Breitbandversorgung auf dem Land und geben
unserer Wirtschaft kurzfristig dringend benötigte Investitionsimpulse.
Mit nachhaltigen Infrastrukturprojekten können wir die Konjunktur sehr
sinnvoll anschieben", so Angelika Niebler.
"Ohne Breitband drohen ganze Regionen ins Hintertreffen zu geraten. Die
Informationsgesellschaft darf kein Privileg der städtischen
Ballungsräume sein. Die Möglichkeit, den Netzausbau auf dem Land zu
fördern, ist enorm wichtig, denn schneller Internetzugang ist heute
auch ein echter Standortfaktor", sagte die CSU-Europaabgeordnete.
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