Werner Langen (EVP/CDU): EuGH-Urteil zum Glücksspielmonopol in Portugal ist ein Rückschritt

08.09.2009

Als "Einzelfallentscheidung" hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Glücksspielmonopol in Portugal bezeichnet. "Die vom EuGH verhängten Geldbußen gegen einen in Gibraltar ansässigen privaten Glücksspielanbieter und die portugiesische Fußball-Liga zementieren das bestehende staatliche Monopol. Sie stehen nicht im Einklang mit der aktuellen Entwicklung auf dem Glücksspielsektor, insbesondere was den Abschluss von Sportwetten über das Internet angeht", erklärte Langen in einer ersten Reaktion in Brüssel.

Im vorliegenden Fall war es um die Frage gegangen, inwieweit das bestehende Ausschließlichkeitsrecht eines staatlichen Wohlfahrtsverbands in Portugal für die Veranstaltung und die Durchführung von Lotterien, Lottospielen und Sportwetten über das Internet der Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union entgegensteht. Das "Tribunal de Pequeña Instância Criminal" in Porto hatte daher ein Vorabentscheidungsverfahren in dieser Angelegenheit beim EuGH angestrengt. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil zwar ausdrücklich fest, dass die portugiesische Regelung der Dienstleistungsfreiheit klar entgegensteht, hält diese Beschränkungen aber aus "zwingenden Gründen des Allgemeininteresses und in Ermangelung einer europäischen Harmonisierung" des Glücksspielsektors weiterhin für gerechtfertigt. 

"Diese Argumentation ist kaum nachvollziehbar, denn die vorhandenen Wettmonopole stehen dem europäischen Wettbewerbsrecht eindeutig entgegen und beschränken damit die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs in der EU", betonte Langen. Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass der private Anbieter gar nicht direkt in Portugal, sondern grenzüberschreitend von Gibraltar aus anbietet. Damit widerspreche sich der Europäische Gerichtshof selbst, denn in seiner Urteilsbegründung stellt der EuGH fest, dass die von den Mitgliedsstaaten geltend gemachten Ziele für Glücksspielmonopole nicht diskriminierend sein dürfen. "In dem zu entscheidenden Verfahren ging es aber allein darum, dem privaten Anbieter grenzüberschreitende Sportwetten zu verbieten, was im Umkehrschluss nicht nur auf ein portugiesisches, sondern auf ein globales Monopol hinausläuft. Angesichts dieser Entwicklung bleibt der Europäischen Union daher gar keine andere Wahl mehr als diesen Sektor tatsächlich, so wie vom EuGH bereits indirekt gefordert, europaweit zu regeln und damit auch zu harmonisieren", betonte der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz abschließend.

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