"Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Vertrag von Lissabon freigemacht und diesen in vollem Umfang für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt". Dies erklärte der Vertreter des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz zum EU-Reformvertrag, Elmar Brok, heute in Karlsruhe, wo er an der Urteilsverkündung teilgenommen hat. Dies sei eine wichtige Botschaft für das bevorstehende irische Referendum. Der CDU-Europaabgeordnete hält es aber für notwendig, dass der Bundestag das Begleitgesetz entsprechend den Forderungen des Verfassungsgerichts noch in den nächsten Wochen, also vor Ende der Legislaturperiode, nachbessert. Sondersitzungen des Bundestags im August und September seien bereits geplant. Wahrscheinlich werde bereits am 26. August die erste und am 8. September die zweite und dritte Lesung des überarbeiteten Begleitgesetzes stattfinden. "Ich begrüße ausdrücklich die vom Bundestag zum Ausdruck gebrachte Absicht, so zu verfahren. Deutschland kann dann die Ratifizierungsurkunde noch in diesem Sommer hinterlegen, zumal der Bundespräsident bereits unterzeichnet hat", so Brok weiter.
Die von den Karlsruher Richtern geforderte Einführung eines Vorbehalts der nationalen Parlamente stehe dem Lissabonner Vertragswerk nicht entgegen. "Im Gegenteil, wir haben als Europäisches Parlament bereits seit längerem eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente in den europäischen Gesetzgebungsprozess gefordert. Deshalb sieht der Lissabonner Vertrag ja ausdrücklich ein Subsidiaritätsprüfungsrecht der nationalen Ebene einschließlich der deutschen Länderparlamente vor", erklärte Brok. Der CDU-Europaabgeordnete befürwortete auch die Fortgeltung der Kontrollbefugnis des Bundesverfassungsgerichts bei den deutschen Ausführungsgesetzen zum Lissabonner Vertrag: "Diese Schlussfolgerung ist folgerichtig. Denn damit bleibt neben der demokratischen Kontrolle durch die Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene auch die verfassungsrechtliche Kontrolle von europäischen Rechtsakten seitens der nationalen Gerichte gewahrt. Dadurch wird die Legitimation des Lissabonner Vertrags nicht geschwächt, sondern zusätzlich gestärkt".
Ein zügiger Abschluss der Ratifizierung in Deutschland wäre zudem ein wichtiges politisches Signal in diejenigen Mitgliedstaaten, in denen der Ratifizierungsprozess ebenfalls noch nicht beendet ist. "Sowohl Präsident Kazcynski als auch Präsident Klaus haben öffentlich erklärt, dass sie ihr weiteres Vorgehen vom Ausgang des in Karlsruhe anhängigen Verfahrens abhängig machen werden. Weitere Verzögerungen sind mit dem Karlsruher Urteil jedenfalls nicht mehr hinreichend zu rechtfertigen", betonte Brok abschließend.
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