Als "vernünftigen Kompromiss und brauchbare Arbeitsgrundlage für die weiteren Beratungen im Europäischen Parlament" hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Werner Langen, die auf dem EU-Gipfel erzielte Grundsatzeinigung über die zukünftige europäische Finanzaufsicht bezeichnet. Es sei erfreulich, dass nun auch Großbritannien seinen bisherigen Widerstand gegen eine Reform der Finanzaufsicht in der Europäischen Union aufgegeben habe. Demnach sollen zukünftig die nationalen Aufsichtsgremien nicht nur besser vernetzt, sondern auch durch europäische Aufsichtsstrukturen ergänzt werden. "Die nationalen Aufsichtsbehörden bleiben zwar hauptverantwortlich, sollen aber ihrerseits der Kontrolle europäischer Gremien in den Bereichen Banken, Versicherungen und Wertpapiere unterliegen. Damit wurde ein Kernanliegen des Europäischen Parlaments erfüllt", erklärte Langen.
Ein wichtiger Schritt sei zudem die ebenfalls geplante Schaffung eines europäischen Risiko- und Kontrollrates, der das europäische Finanzwesen länderübergreifend überwacht und in Krisenfällen Empfehlungen aussprechen kann. Da eine der Hauptursachen für die aktuelle Finanzmarktkrise die mangelhafte grenzüberschreitende Aufsicht war, sei es sinnvoll, wenn die zukünftigen EU-Aufsichtsgremien auch Schiedsverfahren durchführen könnten. "Die Verfahren dürfen allerdings keine direkte Auswirkung auf die nationalen Haushalte haben, etwa durch eine erzwungene Bankenrettung. Dies können in der Tat nur die Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Sie müssen aber ihre Aktivitäten in Zukunft besser abstimmen und eventuelle Versäumnisse rechtfertigen", so Langen weiter.
Der Rat habe der Kommission nun einen klaren Auftrag erteilt, bereits bis zum Herbst einen überarbeiteten Entwurf für eine europäische Finanzaufsicht vorzulegen, der dann vom Europäischen Parlament gebilligt werden müsse. "Das Parlament als Mitgesetzgeber ist sich seiner Verantwortung dafür bewusst, dass die neue EU-Finanzaufsicht möglichst schnell eingeführt werden kann. Allerdings muss auch hier Inhalt vor Zeitdruck gehen. Dazu gehört auf jeden Fall eine angemessene Mitwirkung der Europäischen Zentralbank im zukünftigen Kontrollrat zur Überwachung von systemischen Risiken", betonte der Gruppenvorsitzende abschließend.
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