Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor kurzem gefällte Grundsatzentscheidung zum Vergaberecht im öffentlichen Auftragswesen setzt für diesen Sektor nicht die grundsätzliche Weitergeltung der EU-Binnenmarktregeln außer Kraft. Darauf hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen heute in Brüssel hingewiesen. So habe der EuGH im betreffenden Fall eine ausschreibungsfreie Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen durch die Landkreise Rotenburg, Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade an die Stadtreinigung Hamburg zwar gebilligt. "Der Gerichtshof hat aber gleichzeitig in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass öffentliche Dienstleistungen nur in eng umrissenen Ausnahmefällen ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen", erklärte Langen.
Demnach handelte es sich im betreffenden Fall um eine Form der interkommunalen Zusammenarbeit, die lediglich im Allgemeininteresse liegende Aufgaben - in diesem Falle der Abfallentsorgung - vergeben habe. Der Gerichtshof stellte zugleich klar, dass eine solche Art der Vergabe nur deshalb nicht den herkömmlichen Binnenmarktregeln unterliege, weil sie den "Hauptzielen der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen" nicht entgegenstehe. "Dazu zählt der EuGH sowohl einen freien Dienstleistungsverkehr als auch die Sicherstellung eines unverfälschten Wettbewerbs in allen Mitgliedstaaten. Im Umkehrschluss bedeutet dies nichts anderes, als dass die Auftragsvergabe ohne Ausschreibung auf die entsprechenden Sonderfälle begrenzt bleibt", so Langen weiter.
Hinzu komme im vorliegenden Fall, dass der Vertrag zur Abnahme einer bestimmten Abfallmenge für die thermische Verwertung allein zwischen öffentlichen Stellen ohne Beteiligung privater Unternehmen geschlossen wurde. Dabei wurde neben der Müllverwertung auch der Zweck verfolgt, eine mit öffentlichen Mitteln errichtete Abfallentsorgungsanlage möglichst effektiv und kostengünstig auszulasten. "Eine Benachteiligung oder Schädigung Dritter aus dem Privatsektor war damit ausgeschlossen. Dies bleibt bei der öffentlichen Auftragsvergabe unter Beteiligung von Privatunternehmen nach den Regeln des EU-Binnenmarkts auch weiterhin maßgeblich", betonte der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz abschließend.
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