"Ich begrüße das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der damit, wie seit langem gefordert, endlich Stellung zur Europarechtskonformität der mandatierenden Kooperation zwischen Kommunen nimmt. Es ist nun klargestellt, dass die vertragliche interkommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterliegt, wenn sie bestimmten Kriterien folgt. Die Kommunen erhalten damit die dringend notwendige Rechtssicherheit", so der stellvertretende Koordinator im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments und südbadische Abgeordnete Dr. Andreas Schwab.
"Es ist im Sinne des Binnenmarktes, dass eine solche Art der Zusammenarbeit aber nur dann vergaberechtsfrei sein kann, wenn keine Privaten beteiligt werden und die Erfüllung einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe verfolgt wird. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen und Diskriminierung gegenüber Dritten vermieden werden. Klare Regeln im Binnenmarkt sind für alle Seiten wichtig", so Schwab weiter.
Schwab hatte bereits in der Diskussion über das Grünbuch zu öffentlich-privaten Partnerschaften (Oktober 2006) die Kommission aufgefordert, es müssten Kriterien zur Abgrenzung der Interkommunalen Zusammenarbeit aufgestellt werden und hatte entsprechende Vorschläge eingebracht.
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