Andreas Schwab (EVP-ED/CDU): EuGH-Urteil zu Apotheken ist zu pauschal

19.05.2009

"Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil bestätigt, dass die bestehende gesetzliche Regelung in Deutschland nur zulässig bleibt, wenn spezieller festgelegt ist, dass der Beruf des Apothekers einer sicheren Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dient", so der stellvertretende Koordinator im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments und südbadische Abgeordnete Dr. Andreas Schwab.

Schwab: "Das hätte man allerdings auch einfacher haben können. Der EuGH hat damit ausdrücklich bestätigt, dass eine den Anwälten vergleichbare Regelung auch im Apothekenbereich jederzeit vereinbar mit EU-Recht ist. Es ist ärgerlich, dass die Apotheker eine Diskussion über das Mehr- und Fremdbesitzverbot nur deshalb in den letzten Jahren haben mitmachen müssen, weil das Bundesgesundheitsministerium sich zu einer klaren Lösung nicht bereit gefunden hatte. Insgesamt bestätigt das Urteil aber, dass das deutsche System europarechtskonform fortgeführt werden kann. Das ist sicher positiv, vor allem gibt es den Apothekerinnen und Apothekern Planungssicherheit."

Schwab hatte bereits im Februar 2008 vom deutschen Gesetzgeber gefordert, "sich nicht einzuigeln, sondern gemeinsam mit übrigen bereits beklagten Staaten zu einer europarechtskonformen Lösung zu finden, ohne die qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln insbesondere im ländlichen Raum zu gefährden."

Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung des Urteils sieht Schwab im Hinblick auf die Regelungen in Spanien allerdings Probleme. Hier bleibe die Aussage des EuGHs "zu pauschal". Überraschend sei das Urteil aus der Sicht von Schwab - der die Diskussion über die Tatsache, dass die Frau des Generalanwalts als Apothekerin tätig war, als überzogen ansieht - deshalb, als es jedenfalls im Grunde nach die in Spanien gängige Praxis als europarechtskonform gelten lasse, nach der als selbstständiger Apotheker nur tätig werden kann, wer zuvor eine bereits bestehende Apotheke kauft (wie früher in D das Zulassungssystem bei den Kassenärzten).

Ein solches System bleibe trotz des Urteils nach Auffassung von Schwab europarechtswidrig. "Hier werden jungen Absolventen Fesseln für die berufliche Zukunft angelegt, die schlicht nicht gerechtfertigt werden können."

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