Elmar Brok (EVP-ED/CDU): Vertrag von Lissabon - Vertrag der Parlamente

07.05.2009

Europäisches Parlament will enger mit nationalen Parlamenten zusammenarbeiten

Das Europäische Parlament spricht sich in der europäischen Gesetzgebung für eine engere Zusammenarbeit mit den Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten aus. Insbesondere im Vorfeld von Beschlüssen über wichtige EU-Gesetzgebungsvorhaben müssten die einzelnen Fachausschüsse stärker zusammenarbeiten, so eine vom Europaabgeordneten Elmar Brok (CDU) erarbeitete Entschliessung, die das Europäische Parlament heute mit breiter Mehrheit angenommen hat.

"Europäisches Parlament und nationale Parlamente müssen stärker zusammenarbeiten", forderte Brok. Dabei gebe der Lissabon-Vertrag den nationalen Parlamenten der EU-Staaten ein wichtiges Mitspracherecht in der europäischen Gesetzgebung. In Deutschland sollen so Bundestag und Bundesrat ihr Votum abgeben können, ob ein von der EU-Kommission vorgestelltes Gesetzgebungsvorhaben mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Soll ein Politikfeld statt durch eine europäische Regelung besser auf nationaler Ebene geregelt werden, können die nationalen Parlamente Einspruch erheben. Brok: "Der Lissabon-Vertrag steht für Demokratie und Mitsprache statt Zentralismus: mit dem Lissabon-Vertrag können Bundestag und Bundesrat Einspruch gegen Vorschläge der EU-Kommission einlegen".

Auch die Rechte des Europäischen Parlaments werden durch den Lissabon-Vertrag gestärkt, betonte Brok. Das Mitentscheidungsverfahren soll dazu auf fast alle Politikbereiche Anwendung finden. "Der Lissabon-Vertrag bedeutet mehr Mitspracherechte für die Bürger. Dabei ergänzen sich Europäisches Parlament und die nationalen Parlamente. Die Aufgabe heisst: mehr Transparenz und demokratische Mitentscheidung in der Ausgestaltung der EU-Gesetzgebung, und gleichzeitig eine wirkungsvolle Subsidiaritätskontrolle", so Brok.

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