Ein positives Fazit der heutigen Plenarabstimmung über den Bericht zum Schutz von Schlachttieren hat die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle heute in Straßburg gezogen. Das eigentliche Ziel der Verordnung, nämlich den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung zu verbessern und dabei eine tiergerechte Behandlung zu gewährleisten, sei damit erreicht worden. "Gleichzeitig werden die geltenden Rechtsvorschriften vereinfacht und an die Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene angepasst, ohne den bürokratischen Aufwand gerade für die kleineren und mittleren Betriebe zu erhöhen. Dies ist ein großer Erfolg für die europäische Landwirtschaft", betonte die EVP-Agrarpolitikerin.
So soll in Zukunft durch eine regelmäßige Überwachung und eine strengere Definition der Betäubungsverfahren sichergestellt werden, dass die Betäubung von Tieren vor dem Schlachtvorgang nicht nachlässt. Ferner sollen zukünftig europaweit tierschutzrechtliche Sachkundenachweise für das Personal auf den Schlachthöfen eingeführt werden. "Durch die stärkere rechtliche Harmonisierung der Bestimmungen wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schlachtbetriebe erheblich gesteigert und eine bessere Anwendung der Betäubungs- und Schlachttechniken garantiert, ohne kleinere Beriebe zusätzlich zu belasten", so die CDU-Europaabgeordnete aus Baden-Württemberg weiter.
Elisabeth Jeggle stellte zudem klar, dass die Schlachtung landwirtschaftlicher Nutztiere außerhalb von Schlachthöfen, also zum Beispiel auf mobilen Transporten, durch die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Subsidiarität geregelt werde, so wie es auch heute schon in einzelnen Mitgliedstaaten der Fall ist. Darüber hinaus brauchen Schlachthöfe, in denen bis zu 50 Großvieheinheiten pro Woche oder 150.000 Stück Geflügel pro Jahr geschlachtet werden und in denen nur betriebseigenes Personal eingesetzt wird, keinen zusätzlichen Tierschutzbeauftragen. Kleine, regelmäßig kontrollierte Schlachthöfe, die Lebensmittel im Direktvertreib abgeben, müssen auch keine zusätzlichen Zulassungs- oder Standardisierungsverfahren einhalten. "Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, dass gerade die kleinen Schlachthöfe nicht in Existenznot geraten, denn dies würde die Transportwege und -zeiten für die betroffenen Tiere nur verlängern", erklärte Elisabeth Jeggle abschließend.
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