Bezugsdauer von Leistungen auf 24 Monate verdoppelt / 500 Millionen Euro Mittelausstattung / Reaktion auf Weltwirtschaftskrise
Die Hilfeleistungen der EU bei Unternehmensschließungen werden verbessert. Das Europäische Parlament verabschiedete heute die Reform des Europäischen Globalisierungsfonds (EGF). Künftig können bereits ab 500 entlassenen Beschäftigten Übergangsförderungen beantragt werden. Bisher galt eine Schwelle von 1000 Mitarbeitern. Der Leistungsbezugszeitraum soll von 12 auf 24 Monate ausgedehnt werden. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können länger unterstützt werden, bis sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben", sagte die Berichterstatterin des Europaparlaments, Gabriele Stauner (CSU).
Der Fonds, der mit 500 Millionen Euro dotiert ist, soll die negativen Folgen der Globalisierung dämpfen und auch den aktuell von der Weltwirtschaftskrise Betroffenen helfen. Die Abgeordneten fordern eine zeitliche Befristung der neuen Bestimmungen bis Ende 2011. "Die Wirtschaftskrise braucht schnelle Maßnahmen, die aber auch befristet sein müssen. Die Antragstellung haben wir erleichtert und die Möglichkeiten des EU-Anteils der Förderung verbessert", so Stauner.
Unterstützungsprogramme können künftig in Ausnahmefällen bis zu 65 Prozent von der EU finanziert. Der Regelfall sind 50 Prozent. " Die Eigenverantwortung muss bleiben. Ein wesentlich höherer EU-Finanzierungsanteil wäre nicht angemessen, sonst werden Sinn und Zweck der Maßnahmen vor Ort doch gar nicht geprüft", sagte die CSU-Europaabgeordnete.
Die neuen Regeln können nach einer formalen Zustimmung des Rates sofort in Kraft treten. "Insgesamt wird sich die Wirkung des Fonds in Grenzen halten. Man darf sich da keine Wunder erwarten. 500 Millionen Euro erscheinen angesichts der Wirtschaftskrise und der bereits laufenden massiven nationalen Konjunkturprogramme eher gering", so Stauner.
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