Andreas Schwab (EVP-ED/CDU): Verbraucherrechte bei elektronischer Kommunikation sollen gestärkt werden

05.05.2009

Im Vorfeld der morgigen Plenarabstimmung über das EU-Telekompaket hat der stellvertretende Koordinator im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments, Andreas Schwab, die "Stärkung der Rechte digitaler Nutzer begrüßt". Die Nutzerinnen und Nutzer hätten ein Recht auf umfassende Informationen zu Preisen, Angebots- und Nutzungsbedingungen im Internet.

"Bei einem Vertragswechsel muss die Rufnummerübertragung künftig innerhalb eines Tages erfolgen. Außerdem werden die Betreiber dazu verpflichtet, Verbrauchern auch 12monatige Verträge anzubieten - dies erhöht die Flexibilität und den Wettbewerb zwischen den Anbietern und kommt den Kunden durch niedrigere Preise zugute", so Schwab weiter.

Die Befürchtungen, dass Nutzer durch Internetanbieter eingeschränkt werden könnten oder die Weitergabe von Daten ermöglicht würde, seien unbegründet. "Eine generelle Überwachung des Internetverkehrs ist auch in Zukunft nicht zulässig. Die nationalen Regulierungsbehörden können Internetanbieter aber dazu verpflichten, ihre Kunden über die am häufigsten vorkommenden unrechtmäßigen Nutzungen wie Urheberrechtsverletzungen und deren Folgen hinzuweisen. Dies trägt zur Stärkung der Verbraucherrechte bei", sagte der südbadische CDU-Europaabgeordnete.

Die zu verabschiedende Richtlinie ändert den Rechtsrahmen, der im Jahr 2002 in Kraft getreten ist. "Der Binnenmarkt für Telekommunikationsdienstleistungen beginnt jetzt zu funktionieren", erklärte der binnenmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament abschließend.

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