"Wir sind uns in der EVP-Fraktion alle einig, dass es unverständlich ist, warum es bisher nicht gelingen konnte, brutale Robbenfangmethoden international zu ächten", so der stellvertretende Koordinator im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments, Andreas Schwab. "Die EU wird nun jedoch endlich tätig".
Schwab zeigte sich erleichtert, dass für kleine Volksgruppen, die vom Robbenfang leben, wie die Inuits, und auch für europäische Jäger, welche die gute waidmännische Praxis beachten, mit der neuen Gesetzgebung keine Veränderungen verbunden sind. Sie können weiterhin Robben jagen - vorausgesetzt, die gewonnenen Produkte werden nicht kommerziell genutzt.
Der Kommissionsentwurf weise allerdings eine Reihe von Umgereimtheiten auf. Diese entstünden von allem deshalb, weil der selbst ernannte "Umweltengel" EU-Kommissar Dimas den Versuch gemacht habe, seinen Vorschlag mit dem Tierschutz zu begründen. Dafür habe die EU aber keine Gesetzgebungszuständigkeit. "Deshalb und aus handelspolitischen Erwägungen gab es eine Reihe von kritischen Stimmen im Europäischen Parlament. Das ist bedauerlich, vor dem Hintergrund eines absolut missverständlichen Vorschlags der Kommission aber nachvollziehbar", so Schwab weiter.
Es gehe aber auch anders: EU-Binnenmarktkommissar McCreevy hatte vor zwei Jahren einen Vorschlag zum Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen eingebracht, der sich mit einer vergleichbaren Thematik beschäftigte und der reibungslos durch das Gesetzgebungsverfahren lief. Die betroffenen, bisher in der EU gehandelten, Produkte, sind unter anderem Robbenfleisch selbst, Bekleidung, die aus Robbenfellen hergestellt wird sowie OMEGA 3 Tabletten (Gesundheitspillen), Schuhcreme und Modeschmuck. Für diese Produkte werde nun ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen.
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