Thomas Mann (EVP-ED/CDU): Scheitern Arbeitszeit-Richtlinie: Faulen Kompromiss verhindert

05.05.2009

Unterteilung in aktive und inaktive Bereitschafszeit realitätsfremd / Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat gescheitert

Nach der Plenardebatte des Europäischen Parlaments zum Scheitern des Vermittlungsverfahrens zur Arbeitszeitrichtlinie erklärte Thomas Mann, beschäftigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament: "Es ist ein beträchtlicher Erfolg für das Parlament, dem Druck der Regierungen widerstanden zu haben, die Arbeitszeitregeln europaweit zu lockern. Knackpunkt war bis zuletzt die Frage des Opt-outs von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, welches derzeit von 15 Ländern genutzt wird. Lieber ein Scheitern als ein fauler Kompromiss, der die Arbeitnehmerrechte in Europa schwächt."

Der CDU-Europaabgeordnete, der als Vertreter der EVP-Fraktion an den Verhandlungen teilgenommen hatte, bezeichnete die von den Mitgliedstaaten geforderte Einteilung der Bereitschaftszeit in aktiv und inaktiv als realitätsfremd. "Der gesamte Bereitschaftsdienst einschließlich inaktiver Zeiten muss als Arbeitszeit gelten, wie dies auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2003 entschieden hat. Die Einschätzung des Rates, inaktive Arbeitszeit sei Ruhezeit, halte ich für falsch. Die Folge wären Marathondienste bis zu 72 Stunden. Das ist den Beschäftigten ebenso wenig zuzumuten wie den Patienten."

Allerdings gelte auch, dass es Flexibilität durch Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geben müsse, etwa für Werkfeuerwehren, bei denen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden muss. "Bereitschaftsdienst ist nicht gleich Bereitschaftsdienst. Diese Unterschiede und Feinheiten konnten nicht herausgearbeitet werden. Die Positionen waren weit auseinander. Unter immensem Zeitdruck konnte kein Kompromiss erzielt werden", so der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

Nach fünfjährigen Verhandlungen ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Die alte Richtlinie von 1993 bleibt in Kraft. Da einige Mitgliedstaaten dagegen verstoßen, müssen sie mit Vertragsverletzungsverfahren rechnen. Für Deutschland hat dies keine Folgen, da es als eines der wenigen Länder das EuGH-Urteil umgesetzt hat. Ein neuer Anlauf müsste von einem neuen Kommissionsentwurf ausgehen, mit dem frühestens 2010 zu rechnen ist. "Ich hoffe, dass sich der Rat mehr auf das Parlament zubewegt, um das soziale Europa zu stärken", sagte Mann.

Für weitere Informationen:
Thomas Mann MdEP, Tel. +33 388 17 7318