Werner Langen (EVP-ED/CDU): REACH-Verordnung bei Gemischen wie Invertzuckersirup flexibler handhaben

30.04.2009

Erheblichen Klärungsbedarf sieht der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen  beim Anwendungsbereich der REACH-Verordnung auf Gemische und deren Abgrenzung zu Wirkstoffen. Langen hatte im konkreten Fall in einer Anfrage an die EU-Kommission darauf hingewiesen, dass ein aus natürlichen Stoffen bestehendes Gemisch wie Invertzuckersirup nach dem Wortlaut der REACH-Verordnung registriert werden müsse: "Dies ist aber für unbedenkliche Gemische wie Invertzuckersirup, die allein aus Komponenten wie Glukose, Fruktose, Saccharose und Wasser bestehen, aus meiner Sicht unverhältnismäßig".

Die Antwort des verantwortlichen EU-Umweltkommissars Stavros Dimas, ob solche Multikomponentenstoffe nicht vollständig von der Registrierungspflicht freigestellt werden können, sei "wenig erhellend", so Langen. Demnach beruhen die aktuellen Leitlinien zur Identifizierung und Benennung von Stoffen gemäß REACH auf einer historischen Unterscheidung zwischen Stoffen und Gemischen, die laut Dimas "bereits Jahrzehnte vor der eigentlichen REACH-Verordnung festgelegt wurden". Anders als für einzelne Stoffe habe jedoch früher für Gemische als Zusammensetzung von zwei oder mehr Stoffen noch keine Registrierungspflicht bestanden. Deshalb sei die Registrierung bereits bekannter Substanzen als Bestandteile von Gemischen wie Invertzuckersirup nach Ansicht des Kommissars trotzdem erforderlich.

Gleichzeitig sprach sich der Kommissar in seiner Antwort grundsätzlich dafür aus, auch Stoffe als Ergebnis eines Herstellungsprozesses und Gemische in diesem Sinne zu definieren und dies für alle Substanzen, die aus einem "Herstellungsprozess" hervorgehen, gelten zu lassen. "Daraus schließt der Kommissar, dass auch ein Gemisch aus natürlichen Komponenten  wie Invertzuckersirup als 'Chemikalie' zu definieren ist. Das ist aber aus meiner Sicht völlig weltfremd und ein weiterer Beleg dafür, dass die Kommission oftmals viel zu bürokratische Maßstäbe anlegt", sagte Langen.

Der CDU-Europaabgeordnete sprach sich deshalb dafür aus, natürliche Gemische wie Invertzuckersirup nicht als registrierungspflichtig im Sinne von REACH anzusehen, wenn sie aus völlig unbedenklichen Einzelkomponenten wie Wasser oder Glukose bestehen. "Die Begründung des Kommissars, dass dies auch Auswirkungen auf andere vergleichbare Stoffe und Gemische haben würde, ist kein schlüssiges Gegenargument. Dimas sollte stattdessen seinen technokratischen Denkansatz durch den vernünftigen Menschenverstand ersetzen und in nachvollziehbaren Einzelfällen mehr Flexibilität zeigen", betonte Langen abschließend.

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