Werner Langen (EVP-ED/CDU): Gemeinsamer EU-Rechtsraum setzt sprachliche Vermittelbarkeit voraus

28.04.2009

Als "nicht zufriedenstellend" hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen die Antwort von EU-Kommissar Jacques Barrot auf seine schriftliche Anfrage im Hinblick auf das deutsch-niederländische Abkommen zur grenzüberschreitenden Bußgeldvollstreckung bezeichnet. Im vorliegenden Fall hatte es die Staatsanwaltschaft Utrecht abgelehnt, ihr Antwortschreiben auf den Einspruch einer deutschen Staatsangehörigen gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Parkverstoßes ins Deutsche zu übersetzen. "Die Begründung der Staatsanwaltschaft Utrecht, dass die Petentin selbst für eine Übersetzung dieses Schreibens aus dem Niederländischen sorgen müsse, ist aus meiner Sicht realitätsfremd. Wenn zwischen Deutschland und den Niederlanden ein Vollstreckungsabkommen besteht, dann muss es möglich sein, Standardverfahren wie einen Parkverstoß auch in beiden EU-Amtssprachen abwickeln zu können", erklärte Langen.

Leider habe sich die Kommission im vorliegenden Fall jedoch für nicht zuständig erklärt, da es sich bei diesem Sachverhalt aus ihrer Sicht um eine rein bilaterale Angelegenheit handele. "Diese Auffassung ist aber weder zeitgemäß noch sachgerecht. Spätestens dann, wenn es ab 2010 zur europaweiten Vollstreckung von Bußgeldbescheiden kommt, muss sich die Kommission etwas einfallen lassen. Es ist für die Bürger in einem gemeinsamen EU-Rechtsraum schlichtweg nicht zumutbar, sich mit mehr als 20 EU-Amtssprachen auseinandersetzen zu müssen", so der CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz weiter. Folglich bestehe hier, anders als von der Kommission behauptet, sehr wohl ein Bezug zum Gemeinschaftsrecht.

Im konkreten Fall würden die Kosten für Übersetzungen die Bußgeldhöhe mit Sicherheit um ein Vielfaches übersteigen, insbesondere dann, wenn das Verfahren fortgesetzt werden müsse. "Das ist den europäischen Bürgerinnen und Bürgern in einem gemeinsamen europäischen Rechtsraum nicht vermittelbar. Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission müssen deshalb gewährleisten, dass ihre Vollstreckungsbescheide von den Bürgern verstanden werden, wenn sie Akzeptanz finden sollen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, sich hier nicht länger hinter den Mitgliedstaaten zu verstecken, sondern dafür zu sorgen, dass die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ebenso wie die Durchführung von Verfahren in der Sprache des Belangten abgewickelt werden, zumindest dann, wenn es sich um eine offizielle EU-Amtssprache handelt", so Langen abschließend.

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