Horst Schnellhardt (EVP-ED/CDU): Neue EU-Regeln für tierische Nebenprodukte

24.04.2009

Rückverfolgbarkeit verbessert /  Gammelfleischskandalen Kampf angesagt / Umsetzung der Detailregelungen beachten

Die EU-Vorschriften zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten werden aktualisiert und präziser gefasst. Das Europaparlament verabschiedete heute die neue Verordnung, über die es bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten gibt.  Tierische Nebenprodukte fallen bei der Produktion von Lebensmitteln an, sie sind entweder für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen oder werden vom Unternehmer als Nebenprodukt deklariert, obwohl sie zum menschlichen Verzehr geeignet werden. Eine Rückführung während der nächsten Verarbeitungsstufen in den Lebensmittelzyklus ist ausgeschlossen.

Entsprechend den Regeln in den bisherigen Hygieneverordnungen wird auch hier dem Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit seines Produktes übertragen. "Dieses darf nicht zu einer Verringerung der amtlichen Kontrollen führen. Wir wollen durch die neue Regelungen mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht nur einer Verschiebung der Verantwortung", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Horst Schnellhardt (CDU).

Besondere Bedeutung haben die neuen Regeln bei der Vermeidung von Gammelfleischskandalen. Durch klare Vorschriften für Kennzeichnung und Dokumentation auf allen Ebenen ist eine Rückverfolgbarkeit garantiert und Nebenprodukte gelangen nicht in den Lebensmittelkreislauf.

Besonders praxisfreundlich sind die Regelungen zum Endpunkt eines Nebenproduktes. Viele Rechtsunsicherheiten aus der bisherigen Regelung werden damit beseitigt. Es gibt viele Produkte, die aus Schlachtnebenprodukten hergestellt werden, die dann als ein völlig neues Produkt nicht mehr der vorliegenden Regelung unterliegen. Beispiele sind die Herstellung von Biodiesel oder oleochemischen Produkten

Insgesamt ist die Verordnung nun gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag besser gegliedert und lesbar. Nicht zufrieden ist Schnellhardt aber mit der Verlagerung vieler Detailregelungen auf so genannte Durchführungsbestimmungen. "Der Erfolg der neuen Vorschriften steht und fällt mit der Anwenderfreundlichkeit. Darauf müssen wir jetzt unser Augenmerk richten. Das Parlament wird, so praxisferne Bürokratiemonsterchen drohen, die Notbremse ziehen", sagte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments. Die neue EU-Verordnung tritt im Sommer 2010  in Kraft.

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