"Die Aufstockung der europäischen Sonderhilfen für kurzfristig in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geratene EU-Mitgliedstaaten auf 50 Milliarden Euro ist richtig". Dies erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, heute anlässlich der Plenarabstimmung über eine entsprechende Parlamentsresolution in Straßburg.
So hätten mit Ungarn, Lettland und Rumänien bereits drei EU-Mitgliedstaaten Mittel aus dieser zwischenzeitlich von 12 auf 50 Milliarden Euro aufgestockten Kreditlinie beantragt. "Dies belegt, dass wir mit diesen europäischen Sondermitteln eine wirksame Hilfe geben können, um in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geratene Länder aktiv zu fördern", sagte Langen.
Es dürfe allerdings nicht vergessen werden, dass der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die internationalen Entwicklungsbanken ebenfalls mit mehr als einer Billion US-Dollar an zusätzlichen Mitteln ausgestattet worden seien. "Damit haben wir ein Doppelinstrumentarium, denn die Europäische Union hat sich auch bei der Aufstockung dieser Mittel beteiligt, zusätzlich zu den bereits bestehenden EU-Sonderhilfen für den Ausgleich der EU-Zahlungsbilanzen", so der EVP-Wirtschaftspolitiker weiter.
Nach Auffassung des Gruppenvorsitzenden gibt es aber derzeit keine Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Eurobonds, also besonderer Anleihen für die Eurozone. Mit der heute verabschiedeten Resolution habe die Kommission zwar einen Prüfauftrag erhalten, unter welchen Bedingungen eine solche Maßnahme überhaupt möglich sein könnte. "Dies darf aber kein Einstieg in eine wie auch immer geartete weitere europäische Finanzierungsverantwortung sein, die jeden Haushaltsrahmen sprengen würde. Deshalb ist die derzeitige Begrenzung der Sonderfazilität auf 50 Milliarden Euro notwendig und richtig", betonte Langen abschließend.
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