Straßburg, 23.04.09. Das Europäische Parlament stimmte heute in zweiter Lesung über das so genannte Straßenverkehrspaket ab. Teil des Pakets ist die Wiedereinführung der 12-Tageregelung bei grenzüberschreitenden Busrundreisen.
Das Straßenverkehrspaket regelt den Zugang zum internationalen Güter- und Personenkraftverkehrsmarkt und zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers. Es ist das Ergebnis einer Einigung zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission. Dem Europäischen Parlament ist es gelungen, die Wiedereinführung der 12-Tageregelung durchzusetzen. Diese Regelung wird sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.
Dr. Renate Sommer (CDU), nordrhein-westfälische Verkehrsexpertin im Europäischen Parlament, begrüßt die Wiedereinführung dieser Regelung: "Nach der Einigung der Sozialpartner über die Zwölf-Tageregelung ist es nur folgerichtig, dass wir diese Regelung im Bereich des grenzüberschreitenden Personenverkehrs zügig wieder einführen. Es ist eine gute Nachricht für Busreisende, Busunternehmer und Busfahrer!"
Derzeit müssen die Busfahrer spätestens nach sechs Arbeitstagen eine wöchentliche Ruhezeit einlegen. Die beschlossene Regelung wird es dann wieder erlauben, dass ein Busfahrer bei einer Rundreise zwölf Tage hintereinander den Bus lenken darf.
"Gerade kleine und mittlere Unternehmen benötigen ausreichende Flexibilität, um Busreisen nicht zu verteuern. Davon profitieren schließlich auch die Fahrgäste. Dieser Tourismussektor steht unter einem besonderen Wettbewerbsdruck wegen der Billigfluggesellschaften und natürlich der privaten Pkw. Die neue Regelung entspricht eher der durchschnittlichen Dauer eines Busurlaubs. Außerdem bringt diese Regelung auch für die Arbeitnehmer Vorteile, denn sie können die angesammelte Freizeit an einem Stück zu Hause bei der Familie verbringen, anstatt sie alleine irgendwo in der Welt abzusitzen", so die Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet abschließend.
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