Anreize für Netzausbau / Kompetenzausweitung der Kommission ausgebremst / Keine Internetsperren ohne richterliche Anordnung
Der neue EU-Rechtsrahmen für den EU-Telekommunikationsmarkt steht. Gestern Abend verabschiedete der Industrieausschuss des Europaparlaments die neuen Regeln, über die es im Grundsatz bereits eine Einigung mit dem Rat gibt. "Der Wettbewerb wird gestärkt und es wird Investitionsanreize für den Ausbau der Breitbandnetze geben. Das ist in Zeiten der Krise ein wichtiges Signal", sagte die Ausschussvorsitzende Angelika Niebler (CSU).
Der Aufbau neuer Hochgeschwindigkeitsnetze soll vorangetrieben werden. Die nationalen Regulierer sollen bei ihren Entscheidungen Investitionen von Unternehmen angemessen berücksichtigen. "Wer Geld in die Hand nimmt, soll davon profitieren dürfen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass neue Märkte zementiert werden sollen", so die CSU-Europaabgeordnete.
Die nationalen Regulierer sollen künftig enger zusammenarbeiten. Ein neues Gremium der nationalen Regulierungsbehörden (BEREC) soll eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung sicherstellen. BEREC kann nicht bindende Empfehlungen an einen nationalen Regulierer abgeben. Ursprünglich hatte die Kommission für den Fall von Streitigkeiten ein Letztentscheidungsrecht für sich reklamiert. "Wir haben jetzt eine pragmatische Lösung und die Kommission bei ihren Plänen zur Kompetenzausweitung eingebremst. Eine zentrale, dirigistische EU-Behörde wollen wir nicht", sagte Niebler.
Um eine flächendeckenden Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten zu fördern, hat das Parlament eine flexiblere Frequenzpolitik in der EU durchgesetzt. "Die Frequenzen, die durch den Übergang zum digitalen Fernsehen frei werden, sollten auch für mobile Breitbanddienste, die Lücken im ländlichen Raum schließen, verfügbar sein. Bisherige Frequenzinhaber wie etwa die Rundfunkanstalten sollen ihr Angebot aber auch weiterentwickeln können und nicht beeinträchtigt werden", so die Vorsitzende.
Einziger offener Punkt ist die Frage des Internetzugangs. Mit fraktionsübergreifender Mehrheit sprach sich der Industrieausschuss dafür aus, eine Sperrung des Internetzugangs, etwa bei Verstößen gegen das Urheberrecht, nur bei einer richterlichen Anordnung zuzulassen. "Ich hoffe, dass wir mit dem Rat in diesem Punkt noch vor der Abstimmung im Plenum zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Die Mitgliedstaaten müssen die Bedenken der Bürger Ernst nehmen ", so Niebler.
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