Angesichts der jüngsten Kommissionsinitiative gegen Zahlungsverzug fällt den öffentlichen Auftragebern nach Auffassung des Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe, Werner Langen, eine besondere Verantwortung zu. Demnach sollen öffentliche Stellen erbrachte Leistungen von Unternehmen zukünftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Andernfalls werden Verzugszinsen sowie eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme fällig. "Davon würden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren, denn diese können durch eine schlechte Zahlungsmoral besonders schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die öffentliche Hand hat hier deshalb eine Vorbildfunktion", erklärte Langen.
Nach Angaben der Kommission gehen derzeit 7 Prozent aller Firmenpleiten
in der EU auf verspätete Zahlungen für bereits erhaltene Leistungen
zurück. Dabei mache der Wert überfälliger Rechnungen fast 2 Milliarden
Euro jährlich aus, wovon mehr als die Hälfte dieses Betrags auf
öffentliche Auftraggeber zurückzuführen sei. "Gerade in der aktuellen
Wirtschaftskrise kann es aber nicht sein, dass der Staat auf der einen
Seite Konjunkturpakete aus Steuermitteln oder über Schulden finanziert
und gleichzeitig seinen direkten Verpflichtungen gegenüber den
Unternehmen nicht nachkommt", stellte der Gruppenvorsitzende fest.
Langen unterstützt deshalb ausdrücklich das Ziel der EU-Kommission, im
derzeitigen Konjunkturabschwung wieder für mehr Liquidität bei den
Unternehmen zu sorgen. Zahlungsziele zwischen Privatunternehmen
unterlägen allerdings auch weiterhin der Vertragsfreiheit. "Bei
öffentlichen Aufträgen hat die Politik jedoch eine Handhabe, für eine
bessere Zahlungsmoral zu sorgen und den geschädigten Unternehmen
entsprechende rechtliche Möglichkeiten bei Zahlungsverzug zu geben. Der
überarbeitete Richtlinienvorschlag sollte deshalb das
Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament so zügig wie möglich
durchlaufen", so der EVP-Wirtschaftspolitiker abschließend.
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