Markus Ferber (EVP-ED/CSU): EuGH-Urteil kann zum Massenzuzug von türkischen Arbeitnehmern führen

20.04.2009

Warnung vor Abschaffung der Visumspflicht für türkische Angestellte für die Einreise nach Deutschland

Vor einem Aufheben der Visumspflicht für Türken hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, gewarnt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) würden zum Beispiel türkische LKW-Fahrer kein Visum mehr benötigen, um für ihre Arbeit nach Deutschland einzureisen.

"Dies kann zu einem Massenzuzug von Türken unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit führen", warnte Ferber. "Die Frage lautet: was fällt alles unter Dienstleistungsfreiheit? Sollten deutsche Gerichte in ihren Folgeentscheidungen diesen Begriff aufweichen, ließe sich die Dienstleistungsfreiheit auf fast alle beruflichen Tätigkeiten ausdehnen".

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache "Soysal" entschieden, dass ein türkischer LKW-Fahrer für seine Fahrten nach Deutschland kein Visum mehr benötigt. Als Grund nannte der EuGH die in dem Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen zwischen der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei festgelegte Dienstleistungsfreiheit.

In Artikel 41 Absatz 1 dieses Zusatzprotokolls heißt es: "Die Vertragsparteien werden untereinander keine neuen Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs einführen". Der EuGH entschied nun, dass Türken, die als Dienstleister nach Deutschland einreisen, kein Visum mehr benötigen, da die Visumspflicht bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls noch nicht bestand.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache "Soysal" mit dem Aktenzeichen C-228/06 ist im Internetnet einsehbar unter http://curia.europa.eu/en/content/juris/c2.htm.

Für weitere Informationen:
Büro Markus Ferber MdEP, Tel. +32 228 47230