Die geltenden Beschränkungen des Zugangs von ausländischen Wett- und Glücksspielanbietern auf den amerikanischen Markt für Online-Spiele entsprechen nicht den Standards der Welthandelsorganisation WTO. Zu diesem Ergebnis ist kürzlich eine Untersuchung der EU-Kommission gekommen. Der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen forderte die zuständige Außenhandels-Kommissarin Catherine Ashton deshalb auf, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen und ein WTO-Verfahren gegen die USA einzuleiten.
Die derzeitige Regulierungspraxis in den USA laufe auf eine Diskriminierung bzw. den Ausschluss europäischer Anbieter hinaus. "Wenn die EU-Kommission aber zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die US-Praxis ein Handelshindernis darstellt und deshalb eine Klage gerechtfertigt ist, dann muss sie diese auch einreichen", betonte Langen heute in Brüssel.
So habe es Washington nicht nur versäumt, den amerikanischen Markt für ausländische Online- und Glücksspielanbieter vollständig zu öffnen, sondern deren Marktzugang stattdessen immer weiter erschwert. Im Ergebnis habe dies dazu geführt, dass heute keine europäischen Anbieter mehr auf dem US-Markt tätig sind.
Es stehe den USA ebenso wie der Europäischen Union frei, den Online-Sektor zu regulieren. Dies müsse aber WTO-konform erfolgen, ohne einzelne Anbieter oder ausländische Konkurrenz zu diskriminieren. Nicht hinnehmbar sei dagegen, dass beispielsweise Internet- oder Pferdewetten nur US-Anbietern vorbehalten sind. "Hier muss die Kommission eingreifen und für Klarheit sorgen, notfalls über den Klageweg", so Langen. Der CDU-Europaabgeordnete beanstandete im Gegenzug auch die zögerliche Haltung der EU-Kommission zu aktuellen Regulierungsproblemen in der EU etwa bei Staatsmonopolen im Glücksspielsektor.
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