EU-Kommission will opt-out Sammelklagen vorschlagen / Beschluss des Europäischen Parlaments vollkommen ignoriert
Der Richtlinienvorschlag der Generaldirektion Wettbewerb, der zurzeit intern in der Europäischen Kommission diskutiert wird, übertrifft alle Befürchtungen. "Die Beteuerungen von Kommissarin Kroes, in Europa keine US-amerikanische Klageindustrie aufbauen zu wollen, erweisen sich als leere Worthülsen. Für Verbandsklagen sollen durch die Hintertür opt-out Sammelklagen eingeführt werden, die mit finanziellen Anreizen unterfüttert zur unbegründeten Klageerhebung geradezu einladen. Dies steht in krassem Widerspruch zu öffentlichen Äußerungen der Kommissarin in der Vergangenheit. Als i-Tüpfelchen werden sogar noch weitreichende Offenlegungspflichten vorgeschlagen, die in Europa bislang weitestgehend unbekannt sind. Was hier von der Kommission kommt, ist kein verspäteter Aprilscherz, sondern ein echtes Horrorszenario", erklärte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum Thema Sammelklagen, Klaus-Heiner Lehne (CDU). "Auch die Zulässigkeit von Strafschadensersatzzahlungen ist noch nicht vom Tisch. Dass Opfern von Wettbewerbsverletzungen über außergerichtliche Streitbeilegungs¬mechanismen schneller und effektiver geholfen werden kann, scheint sich noch nicht überall in der Kommission herumgesprochen zu haben", so der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion weiter.
Der Kommissionsvorschlag berücksichtige weder die zahlreichen
kritischen Beiträge zum Weißbuch noch die Stellungnahme des
Europäischen Parlaments. "Der Richtlinienentwurf übernimmt eins zu eins
die Vorschläge aus dem vorangegangenen Weißbuch. Einer kritischen
Diskussion scheint sich Kommissarin Kroes verschließen zu wollen. Es
kann nicht hingenommen werden, dass die Kommission einfach über den
ausdrücklichen Willen des Europäischen Parlaments hinweggeht. Was die
Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit beschlossen haben, muss in
den Richtlinienvorschlag Eingang finden. Die Kommission scheint
offensichtlich vergessen zu haben, dass sie die Stellungnahme des
Europäischen Parlaments aufgrund einer interinstitutionellen
Vereinbarung zu berücksichtigen hat", kritisierte Lehne. "Die
Kommission kann sich auch nicht aus der Verantwortung stehlen, indem
sie das Parlament durch eine entsprechende Wahl der Rechtsgrundlage
nicht an dem Gesetzgebungsvorhaben beteiligen will. Sie wäre vielmehr
gut beraten, den konkreten Vorschlag so nicht weiter zu verfolgen.
Ansonsten droht Widerstand aus dem Europäischen Parlament".
Für weitere Informationen:
Büro Klaus-Heiner Lehne, MdEP, Tel. +32 - 2 - 2845047