Markus Ferber (EVP-ED/CSU): Zahlungsverzug: Neue EU-Regeln helfen dem Mittelstand

08.04.2009

Öffentliche Hand soll Rechnungen binnen 30 Tagen begleichen / Verzugszinsen zwischen Unternehmen möglich / Vorschlag der EU-Kommission

Unternehmen in der EU sollen künftig pünktlich ihr Geld bekommen. Die Europäische Kommission legte heute einen Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Verordnung zum Zahlungsverzug vor. Die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildfunktion einnehmen und offene Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen. "Gerade die mittelständischen Unternehmen geraten schnell in Schwierigkeiten, wenn Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden. Strengere EU-Vorgaben können da helfen", sagte der CSU-Spitzenkandidat für die Europawahl am 7. Juni, Markus Ferber.

Zahlen Bund, Land oder Gemeinden nicht rechtzeitig, sollen Verzugszinsen sowie eine pauschale Entschädigung von fünf Prozent der Auftragssumme fällig werden. Bei Geschäften zwischen Unternehmen sollen Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten Standard werden. "Das sollte die Zahlungsmoral verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit besonders der kleineren Betriebe, die auch im EU-Ausland tätig sind, stärken", so Ferber.

Europaparlament und Rat müssen sich über die neue EU-Verordnung im Gesetzgebungsverfahren verständigen. "Ich gehe davon aus, dass wir die Neuregelung noch in diesem Jahr verabschieden. Unnötige Pleiten und Arbeitsplatzverluste durch Zahlungsverzug können so vermieden werden", sagte der Vorsitzende der CSU-Europagruppe.

Für weitere Informationen:
Markus Ferber MdEP, Tel. +32 2 284 7230