Der CDU-Europaabgeordnete Kurt Lechner (EVP-ED) hat sich klar gegen eine erneute Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsgesetzgebung ausgesprochen. Zusammen mit dem weit überwiegenden Teil seiner Fraktion hat Lechner deshalb aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Beschlussvorlage gestimmt. "Lenins Motto - Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - entspricht nicht meiner Vorstellung des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger", so der CDU-Europaabgeordnete heute in Brüssel. "Ich bin nicht bereit, meine Mitbürger grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen". Nicht alles, was moralisch geboten ist, müsse verrechtlicht werden; ja - es dürfe sogar nicht verrechtlicht werden, weil sonst das Recht selbst unter die Räder komme. Dies gelte auf europäischer Ebene ganz besonders.
Für eine einheitliche Regelung aller denkbaren Diskriminierungsfragen auf europäischer Ebene gebe es keinen vernünftigen Grund. Im Gegenteil: unterschiedliche Lösungsansätze ergeben Vergleichsmöglichkeiten und Erfahrungen und sie entsprechen gegebenenfalls unterschiedlichen Problemlagen besser. Nicht nur die Richtlinie selbst bedürfe der Einstimmigkeit im Ministerrat. "Das gilt auch für etwa notwendig werdende Korrekturen. Deshalb geht die in Deutschland ins Feld geführte Argumentation fehl, die neue Richtlinie sei unproblematisch, weil Vieles davon ohnehin bereits deutsches Recht sei. Die Richtlinie zementiert dies nämlich und schließt Änderungen durch den deutschen Gesetzgeber aus", erklärte Lechner.
Im Übrigen seien die bereits vorhandenen, sehr weit gehenden Richtlinien in vielen Mitgliedstaaten noch gar nicht umgesetzt. Dies sollte zunächst erfolgen. Zudem bleibe erst einmal abzuwarten, welche Erfahrungen mit den Richtlinien und deren Umsetzungen bisher gemacht wurden. Lechner forderte daher die deutsche Bundesregierung nachdrücklich auf, den neuen Richtlinienvorschlag unmissverständlich abzulehnen.
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