Andreas Schwab (CDU) und Richard Seeber (ÖVP): Schweiz verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit

26.03.2009

Voranmeldefrist für Handwerker / Kaution von 13.000 Euro fällig / Neue Restriktionen in der Schweiz ab dem 1. April

In der Schweiz gibt es bürokratische Hürden, die Dienstleister aus der EU gegenüber heimischen Anbietern benachteiligen. Neben Voranmeldungsfristen für Handwerker gibt es ab April neue Restriktionen. "Die Schweiz behindert Dienstleister aus den Nachbarländern Deutschland und Österreich. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Verstöße zu ahnden", sagten die beiden Europaabgeordneten Andreas Schwab (CDU) aus Baden-Württemberg und Richard Seeber (ÖVP) aus Tirol/Vorarlberg heute bei einem Treffen der gemeinsamen Parlamentariergruppe der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-EWR).

In der Schweiz gilt für Handwerksbetriebe aus der EU eine faktische Voranmeldungsfrist von acht Tagen. Betriebe, die in der Schweiz eine Dienstleistung erbringen wollen, müssen eine Woche im Voraus eine Liste der Personen vorlegen, die die Dienstleistung vor Ort erbringen. "Handwerksleistungen sind oft kurzfristige Reparatur- oder Wartungsarbeiten. Davon sind dann de facto Betriebe aus Deutschland und Österreich ausgeschlossen. Erlaubt die Dienstleistung einen gewissen Vorlauf, gibt es trotzdem Schwierigkeiten, wenn kurzfristig wegen Krankheit andere Beschäftigte zur Ausführung eines Auftrags in die Schweiz mitkommen", so Seeber und Schwab.

Ab dem 1. April 2009 müssen zudem im Kanton Basel-Land Dienstleister aus dem EU-Ausland eine Kaution stellen, wenn sie im Ausbaugewerbe tätig werden wollen. Die Kaution soll in der Regel 20.000 Franken (13.000 Euro) betragen und vor der Erbringung der Dienstleistung fällig sein. Nur bei einer nachweislichen geringfügigen Auftragssumme kann eine geringere Kaution beantragt werden. "Das sind neue bürokratische und finanzielle Hürden, die viele Unternehmen aus den Nachbarländern dazu bewegen, sich aus dem schweizerischen Markt zurückzuziehen", sagten der deutsche CDU-Europaabgeordnete und sein österreichischer ÖVP-Kollege.

Die Schweiz ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und hat mit der EU bilaterale Verträge abgeschlossen, mit denen sie die EU-Gesetzgebung im Bereich des Europäischen Binnenmarktes übernimmt. Dazu gehören die Freiheiten für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital.

Für weitere Informationen:
Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +33 388 17 7938
Dr. Richard Seeber MdEP, Tel. +33 388 17 7468
EVP-ED-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372