Klaus-Heiner Lehne (EVP-ED/CDU): Sammelklagen: Europäisches Parlament bremst Kommission

26.03.2009

Kartellopfer müssen im Vordergrund stehen / Keine Strafschadensersatzzahlungen / Horizontaler Ansatz vermeidet Rechtszersplitterung

Mit großer Mehrheit hat sich das Plenum des Europäischen Parlaments heute in seiner Entschließung zum Weißbuch zu Schadensersatzklagen bei Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts gegen Sammelklagen nach US-Muster ausgesprochen. "Opfer von Kartellen müssen in der Diskussion im Vordergrund stehen. Der erlittene Schaden ist ihnen zu ersetzen, nicht mehr und nicht weniger. Anstatt sich vor Gericht aber mit astronomisch hohen Schadensersatzforderungen herumzuschlagen, müssen Unternehmen in Arbeitsplätze, Forschung und Entwicklung investieren. Daher hat das Europäische Parlament heute beschlossen, dass es Strafschadensersatzzahlungen nicht geben darf", erklärte der Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss und rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne.

Die Abgeordneten schrieben der Kommission zudem ins Stammbuch, was mit dem Parlament nicht zu machen sein wird. "Die in den USA bekannten Auswüchse dürfen nicht nach Europa importiert werden. Konkret heißt das: kein opt-out, keine finanziellen Anreize zu unbegründeter Klageerhebung, keine auf Ausforschung von Unternehmensinterna gerichtete Klageindustrie, sondern vielmehr Fokussierung auf außergerichtliche Streitbeilegung", fordert der CDU-Europaabgeordnete. "Mit der Forderung nach Sammelklagen darf sich die Kommission vor allem nicht aus ihrer Verantwortung stehlen, denn sie muss gemeinsam mit den nationalen Stellen die Einhaltung der europäischen Wettbewerbsregeln gewährleisten. Anstatt die Kartellrechtsdurchsetzung auf Private zu verlagern, müssen die Kartellbehörden in Europa personell und finanziell gestärkt werden".

"Was hier von der Generaldirektion Wettbewerb kommt, droht dagegen zum Flächenbrand zu werden. Die Generaldirektion Verbraucherschutz steht mit entsprechenden Vorschlägen schon in den Startlöchern und weitere Dienststellen der Kommission werden folgen. Das bloße Versprechen der Kommission, die Arbeiten zu koordinieren, ist nicht mehr als eine leere Worthülse. Hier droht eine Zersplitterung des nationalen Prozessrechts, die nur durch einen horizontalen Ansatz verhindert werden kann: Die Arbeiten müssen in einem Instrument zusammengeführt werden. Diese eindeutige Forderung aller großen Fraktionen muss die Kommission beachten und das Europäische Parlament an künftigen Gesetzesvorhaben im Rahmen der Mitentscheidung beteiligen. Ansonsten droht Widerstand von den Abgeordneten", betonte Lehne.

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