Neutrale Werbeaussagen und Sicherheitsbewertungen künftig Pflicht / Europaparlament verabschiedet Neufassung der EU-Richtlinie zu Kosmetika
Werbung für Kosmetikprodukte soll künftig nach objektiven Kriterien erfolgen. Das Europäische Parlament verabschiedete heute eine Neufassung der EU-Kosmetikrichtlinie von 1976. "Wir passen die Vorschriften der technischen Entwicklung an und sorgen für mehr Transparanz und Objektivität gegenüber den Verbrauchern", sagte der CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU).
Die neue Richtlinie, über die bereits Einigkeit mit dem Rat besteht, verlangt eine Sicherheitsbewertung eines kosmetischen Produkts vor seiner Marktzulassung. Dabei müssen alle Inhaltsstoffe und deren beabsichtigte Wirkung angegeben werden. Kleinstinhaltsstoffe, so genannte Nanomaterialien, müssen ebenfalls geprüft werden. "Das bringt mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche hohe Standards", so Florenz.
Innerhalb von zwei Jahren muss nun die Kommission einen Vorschlag für objektive Kriterien für Werbeaussagen bei Kosmetika erstellen. "Eine Anti-Falten-Creme darf künftig nur noch so heißen, wenn sie auch wirklich die Haut strafft. Wir bekommen mehr Seriosität und vielleicht auch fortschrittlichere und bessere Produkte", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
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