Vertrag der Parlamente und der Demokratie
Das positive Ausschussvotum über seinen Initiativbericht zur Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bringt nach Auffassung des verantwortlichen Berichterstatters Elmar Brok wichtige konstitutive Hinweise für das weitere europäische Aufbauwerk. Es bestehe breite Übereinstimmung darüber, dass die Völker der Union durch das Europäische Parlament und die einzelstaatlichen Parlamente vollständig repräsentiert sind. Diese seien jeweils für verschiedene Bereiche zuständig. "Die notwendige Parlamentarisierung der Europäischen Union muss sich deshalb auf die Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments einerseits und auf die Stärkung der Befugnisse der nationalen Parlamente andererseits stützen. Hier besteht aber kein Konkurrenzverhältnis zwischen den einzelnen parlamentarischen Ebenen", erklärte Brok heute in Straßburg.
Der Berichterstatter nannte als Beispiel die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Vertretern der einzelstaatlichen Parlamente und des Europäischen Parlaments im früheren Verfassungskonvent. Hinzu komme, dass der Vertrag von Lissabon neue Rechte für die nationalen Parlamente, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität, vorsehe. "Die Parlamente in den Mitgliedstaaten bleiben deshalb aufgerufen, sich bereits frühzeitig in den Prozess der Politikgestaltung auf europäischer Ebene einzubringen", betonte der Berichterstatter weiter. Alle Formen der interparlamentarischen Zusammenarbeit müssten dabei auf den beiden Grundsätzen der Effizienzsteigerung und der parlamentarischen Demokratisierung beruhen. Die bereits bestehenden Verbindungen zwischen den beiden parlamentarischen Ebenen sollten deshalb weiter ausgebaut werden, bis hin zu einer gemeinsamen Diskussion von Legislativakten "in Echtzeit" über parlamentarische Gremien wie Ausschüsse.
Auf dieser Grundlage empfehle sich daher dringend die Entwicklung politischer Leitlinien als Basis für das weitere Vorgehen bei der Gestaltung der Beziehungen mit den nationalen Parlamenten. Hier leiste das Lissabonner Vertragswerk einen wichtigen Beitrag. "Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die darin vorgesehenen neuen Rechte der nationalen Parlamente", so der frühere Vorsitzende der EVP-Konventsgruppe. Diese umfassten Informationsrechte etwa bei Anträgen auf EU-Mitgliedschaft und Widerspruchsrechte zum Beispiel bei Rechtsvorschriften, die nicht in Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip stehen. Hinzu komme das Recht auf aktive Beteiligung "am ordnungsgemäßen Funktionieren" der Union als Generalklausel ebenso wie an Übereinkommen über Vertragsänderungen. "All dies gewährleistet der Lissabonner Vertrag, dessen Ratifizierung und Inkrafttreten deshalb nicht zuletzt im Interesse der EU-Mitgliedstaaten selbst liegt. Dieser neue 'Vertrag der Parlamente' stärkt den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger", so der CDU-Europaabgeordnete abschließend.
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