Gesundheitsausschuss des Europaparlaments verabschiedet Neufassung / Rechtsrahmen für Alternativen zu Tierversuchen schaffen
Die EU-Richtlinie zum Tierschutz wird überarbeitet. Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europaparlaments verabschiedete die Neufassung in erster Lesung. "Wir haben die Weichen dafür gestellt, dass Tierschutz das Interesse an biomedizinischer Forschung berücksichtigt und die Entwicklung neuer Arzneimittel nicht in Frage stellt", sagte der CDU-Europaabgeordnete Karsten Hoppenstedt nach der Abstimmung.
Im November 2008 hatte die Europäische Kommission den Entwurf zur Überarbeitung der EU-Tierschutzrichtlinie von 1986 vorgestellt. "Eine Überarbeitung ist notwendig, da sich das Umfeld für Tierversuche stark verändert hat. Es ist ein guter Ansatz, die Richtlinie an aktuelle Erkenntnisse in den Bereichen Tierhaltung, Versuchsdurchführung, Ausbildung der Mitarbeiter und den Einsatz von Alternativmethoden anzupassen. Den Forschungsaspekt darf man aber nicht ignorieren, da in vielen Fällen Patienten dringend auf innovative Medikamente und Therapien warten", so Hoppenstedt.
"Wir brauchen einen Regelungsrahmen, der den Einsatz geeigneter Alternativmethoden für Tierversuche favorisiert. Ob anstelle eines etablierten und anerkannten tierexperimentellen Verfahrens eine Alternativmethode eingesetzt werden kann, hängt davon ab, ob sie die gleiche Aussagefähigkeit hat. Auch die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes muss erhalten bleiben, um eine Verlagerung von Tierversuchen in Länder mit einem niedrigeren Schutzniveau, als dies in Deutschland oder der EU insgesamt Europa auszuschließen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
"Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Vorlage eine sinnvolle Balance zwischen Tierschutz, der Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes EU und den Interessen der Menschen an innovativen Behandlungsmöglichkeiten erreicht haben", so Karsten Hoppenstedt.
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